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Insolvenzprofil
Benli GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRA 4375
EUID
DEH1101.HRA4375
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremerhaven
Aktenzeichen
10 IN 14/18
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung Vergleich
16.07.2024
Prüfungstermin Forderungen
28.02.2025
Gläubigerversammlung Forderungskauf
28.01.2026
Prüfungstermin Forderungen
02.04.2026
Schlusstermin
21.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Benli GmbH & Co. KG ist eröffnet. Rechtsanwältin Stefanie Lüthje ist als Insolvenzverwalterin bestellt. Im Verfahren wurden verschiedene Gläubigerversetzungen im schriftlichen Verfahren durchgeführt, unter anderem zur Zustimmung zu einem Vergleich mit der Benli Industrieservice GmbH & Co. KG am 16.07.2024 und zu einem Forderungskaufvertrag mit Gülperi Benli am 28.01.2026. Die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde festgesetzt. Nachträglich angemeldete Forderungen wurden am 02.04.2026 geprüft. Die Insolvenzverwalterin hat die Schlussrechnung vorgelegt, wonach die Insolvenzmasse 454.120,89 EUR beträgt und Insolvenzforderungen in Höhe von 4.892.968,66 EUR zu berücksichtigen sind. Die Vergütung der Insolvenzverwalterin wurde auf Basis der Masse und zusätzlicher Zuschläge für unkooperatives Verhalten der Schuldnerin festgesetzt. Der Vornahme der Schlussverteilung ist zugestimmt worden. Ein besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren wurde auf den 21.05.2026 bestimmt. Beteiligte können bis einen Tag vor diesem Termin Einwendungen erheben.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Benli GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Bremerhaven anhängig. Die vorläufige Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Stefanie Lüthje hat ihre Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei ein Zuschlag für unkooperatives Verhalten der Schuldnerin gewährt wurde. Es wurden Termi…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Benli GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Bremerhaven anhängig. Die vorläufige Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Stefanie Lüthje hat ihre Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei ein Zuschlag für unkooperatives Verhalten der Schuldnerin gewährt wurde. Es wurden Termine zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt, unter anderem am 16.07.2024 zur Zustimmung zu einem Vergleich mit der Benli Industrieservice GmbH & Co. KG und am 28.01.2026 zur Zustimmung zu einem Forderungskaufvertrag nebst Gesamterledigungsvereinbarung. Die nachträglich angemeldeten Forderungen wurden im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei ein Prüfungstermin am 28.02.2025 und einer am 02.04.2026 angesetzt war. Der verfügbare Massebestand beträgt 454.120,89 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 4.892.968,66 EUR zu berücksichtigen sind. Das Gericht hat der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und einen besonderen Prüfungs- und Schlusstermin auf den 21.05.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremerhaven 10.04.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 10 IN 14/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Benli GmbH & Co. KG, Doministr. 3, 27570 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 4375 BHV),
vertreten durch:
1. Benli Beteiligungs-GmbH, Doministr. 3, 27570 Bremerha…
Amtsgericht Bremerhaven 10.04.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 10 IN 14/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Benli GmbH & Co. KG, Doministr. 3, 27570 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 4375 BHV),
vertreten durch:
1. Benli Beteiligungs-GmbH, Doministr. 3, 27570 Bremerhaven, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Ali Benli, Elise-Jensen-Str. 14, 27580 Bremerhaven, (Liquidator),
wird die Vergütung der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Stefanie Lüthje festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin bezieht und die € 454.120,89 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Es wurden gemäß § 3 Abs. 1 InsVV zusätzliche Zuschläge von insgesamt 25,00 % geltend gemacht, die für angemessen erachtet wurden, und zwar für den Mehraufwand durch das unkooperative Verhalten der Schuldnerin.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 14/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Benli GmbH & Co. KG, Doministr. 3, 27570 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 4375 BHV), vertr. d.: 1. Benli Beteiligungs-GmbH, Doministr. 3, 27570 Bremerhaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Ali Benli, Elise-Jensen-Str. 14, 27580 Bremerhaven,…
10 IN 14/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Benli GmbH & Co. KG, Doministr. 3, 27570 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 4375 BHV), vertr. d.: 1. Benli Beteiligungs-GmbH, Doministr. 3, 27570 Bremerhaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Ali Benli, Elise-Jensen-Str. 14, 27580 Bremerhaven, (Liquidator), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremerhaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Stefanie Lüthje, Benquestraße 32, 28209 Bremen, Tel.: 0421/3302010, Fax: 0421/33020110, E-Mail: info@kanzlei-luethje.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 454.120,89 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 4.892.968,66 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremerhaven, 13.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 14/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Benli GmbH & Co. KG, Doministr. 3, 27570 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 4375 BHV), vertr. d.: 1. Benli Beteiligungs-GmbH, Doministr. 3, 27570 Bremerhaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Ali Benli, Elise-Jensen-Str. 14, 27580 Bremerhaven,…
10 IN 14/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Benli GmbH & Co. KG, Doministr. 3, 27570 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 4375 BHV), vertr. d.: 1. Benli Beteiligungs-GmbH, Doministr. 3, 27570 Bremerhaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Ali Benli, Elise-Jensen-Str. 14, 27580 Bremerhaven, (Liquidator), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Stefanie Lüthje festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bremerhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 10 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 26.02.2026 beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 71.581,65 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Gemäß §§ 10, 3 InsVV wird ein Zuschlag für angemessen erachtet und zwar in Höhe von 10% für den Mehraufwand durch das unkooperative Verhalten der Schuldnerin.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 10.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 14/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Benli GmbH & Co. KG, Doministr. 3, 27570 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 4375 BHV), vertr. d.: 1. Benli Beteiligungs-GmbH, Doministr. 3, 27570 Bremerhaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Ali Benli, Elise-Jensen-Str. 14, 27580 Bremerhaven,…
10 IN 14/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Benli GmbH & Co. KG, Doministr. 3, 27570 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 4375 BHV), vertr. d.: 1. Benli Beteiligungs-GmbH, Doministr. 3, 27570 Bremerhaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Ali Benli, Elise-Jensen-Str. 14, 27580 Bremerhaven, (Liquidator), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 21.05.2026.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin, das Schlussverzeichnis zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 10.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 14/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Benli GmbH & Co. KG, Doministr. 3, 27570 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 4375 BHV), vertr. d.: 1. Benli Beteiligungs-GmbH, Doministr. 3, 27570 Bremerhaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Ali Benli, Elise-Jensen-Str. 14, 27580 Bremerhaven,…
10 IN 14/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Benli GmbH & Co. KG, Doministr. 3, 27570 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 4375 BHV), vertr. d.: 1. Benli Beteiligungs-GmbH, Doministr. 3, 27570 Bremerhaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Ali Benli, Elise-Jensen-Str. 14, 27580 Bremerhaven, (Liquidator), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 02.04.2026 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven, niedergelegt.
Amtsgericht Bremerhaven, 03.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 14/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Benli GmbH & Co. KG, Doministr. 3, 27570 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 4375 BHV), vertr. d.: 1. Benli Beteiligungs-GmbH, Doministr. 3, 27570 Bremerhaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Ali Benli, Elise-Jensen-Str. 14, 27580 Bremerhaven,…
10 IN 14/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Benli GmbH & Co. KG, Doministr. 3, 27570 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 4375 BHV), vertr. d.: 1. Benli Beteiligungs-GmbH, Doministr. 3, 27570 Bremerhaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Ali Benli, Elise-Jensen-Str. 14, 27580 Bremerhaven, (Liquidator), wurde beschlossen:
wird Termin im schriftlichen Verfahren zur besonderen Gläubigerversammlung
bestimmt auf den
Mittwoch, den 28.01.2026.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
Zustimmung der Gläubigerversammlung zu dem Forderungskaufvertrag nebst Gesamterledigungsvereinbarung zwischen der Insolvenzverwalterin und Gülperi Benli.
Anträge hierzu müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin vorliegen.
Der Antrag der Insolvenzverwalterin nebst Anlagen kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Gläubigern eingesehen werden.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 07.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 14/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Benli GmbH & Co. KG, Doministr. 3, 27570 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 4375 BHV), vertr. d.: 1. Benli Beteiligungs-GmbH, Doministr. 3, 27570 Bremerhaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Ali Benli, Elise-Jensen-Str. 14, 27580 Bremerhaven,…
10 IN 14/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Benli GmbH & Co. KG, Doministr. 3, 27570 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 4375 BHV), vertr. d.: 1. Benli Beteiligungs-GmbH, Doministr. 3, 27570 Bremerhaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Ali Benli, Elise-Jensen-Str. 14, 27580 Bremerhaven, (Liquidator), wurde beschlossen:
ist Termin im schriftlichen Verfahren zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf den
16.07.2024.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
Zustimmung der Gläubigerversammlung zu einem Vergleich mit der Benli Industrieservice GmbH & Co. KG.
Anträge hierzu müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin vorliegen.
Der Antrag der Insolvenzverwalterin nebst Anlagen kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Gläubigern eingesehen werden.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 18.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 14/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Benli GmbH & Co. KG, Doministr. 3, 27570 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 4375 BHV), vertr. d.: 1. Benli Beteiligungs-GmbH, Doministr. 3, 27570 Bremerhaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Ali Benli, Elise-Jensen-Str. 14, 27580 Bremerhaven,…
10 IN 14/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Benli GmbH & Co. KG, Doministr. 3, 27570 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 4375 BHV), vertr. d.: 1. Benli Beteiligungs-GmbH, Doministr. 3, 27570 Bremerhaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Ali Benli, Elise-Jensen-Str. 14, 27580 Bremerhaven, (Liquidator), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 28.02.2025 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Amtsgericht Bremerhaven, 28.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 14/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Benli GmbH & Co. KG, Doministr. 3, 27570 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 4375 BHV), vertr. d.: 1. Benli Beteiligungs-GmbH, Doministr. 3, 27570 Bremerhaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Ali Benli, Elise-Jensen-Str. 14, 27580 Bremerhaven, (L…
10 IN 14/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Benli GmbH & Co. KG, Doministr. 3, 27570 Bremerhaven (AG Bremen, HRA 4375 BHV), vertr. d.: 1. Benli Beteiligungs-GmbH, Doministr. 3, 27570 Bremerhaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Ali Benli, Elise-Jensen-Str. 14, 27580 Bremerhaven, (Liquidator), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 08.07.2026
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