Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FRESEN - Metallbau & Kundendienst GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 32846
EUID
DEH1101.HRB32846
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremerhaven
Aktenzeichen
32/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
14.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FRESEN - Metallbau & Kundendienst GmbH in Bremerhaven ist aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Bremerhaven Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 32/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FRESEN - Metallbau & Kundendienst GmbH, Am Lunedeich 129, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 32846 HB), vertr. d.: 1. Bernhard Fresen, (Geschäftsführer), 2. Florian Kobe, Wiesmoorer Weg 6, 27809 Lemwerder, (Gesellschafter), 3. Andreas Anders, Hohewurthstraße 19b,…
10 IN 32/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FRESEN - Metallbau & Kundendienst GmbH, Am Lunedeich 129, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 32846 HB), vertr. d.: 1. Bernhard Fresen, (Geschäftsführer), 2. Florian Kobe, Wiesmoorer Weg 6, 27809 Lemwerder, (Gesellschafter), 3. Andreas Anders, Hohewurthstraße 19b, 27612 Loxstedt, (Gesellschafter), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 14.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 32/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FRESEN - Metallbau & Kundendienst GmbH, Am Lunedeich 129, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 32846 HB), vertr. d.: 1. Bernhard Fresen, (Geschäftsführer), 2. Florian Kobe, Wiesmoorer Weg 6, 27809 Lemwerder, (Gesellschafter), 3. Andreas Anders, Hohewurthstraße 1…
10 IN 32/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FRESEN - Metallbau & Kundendienst GmbH, Am Lunedeich 129, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 32846 HB), vertr. d.: 1. Bernhard Fresen, (Geschäftsführer), 2. Florian Kobe, Wiesmoorer Weg 6, 27809 Lemwerder, (Gesellschafter), 3. Andreas Anders, Hohewurthstraße 19b, 27612 Loxstedt, (Gesellschafter), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 22.10.2024 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Bremerhaven, Nordstraße 10, 27578 Bremerhaven, niedergelegt.
Amtsgericht Bremerhaven, 16.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremerhaven 23.10.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 10 IN 32/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
FRESEN - Metallbau & Kundendienst GmbH, Am Lunedeich 129, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 32846 HB),
vertreten durch:
1. Bernhard Fresen, (Geschäftsfüh…
Amtsgericht Bremerhaven 23.10.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 10 IN 32/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
FRESEN - Metallbau & Kundendienst GmbH, Am Lunedeich 129, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 32846 HB),
vertreten durch:
1. Bernhard Fresen, (Geschäftsführer),
2. Florian Kobe, Wiesmoorer Weg 6, 27809 Lemwerder, (Gesellschafter),
3. Andreas Anders, Hohewurthstraße 19b, 27612 Loxstedt, (Gesellschafter),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Thilo Streck festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 63.112,17 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 32/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FRESEN - Metallbau & Kundendienst GmbH, Am Lunedeich 129, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 32846 HB), vertr. d.: 1. Bernhard Fresen, (Geschäftsführer), 2. Florian Kobe, Wiesmoorer Weg 6, 27809 Lemwerder, (Gesellschafter), 3. Andreas Anders, Hohewurthstraße 1…
10 IN 32/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FRESEN - Metallbau & Kundendienst GmbH, Am Lunedeich 129, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 32846 HB), vertr. d.: 1. Bernhard Fresen, (Geschäftsführer), 2. Florian Kobe, Wiesmoorer Weg 6, 27809 Lemwerder, (Gesellschafter), 3. Andreas Anders, Hohewurthstraße 19b, 27612 Loxstedt, (Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Thilo Streck festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bremerhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 55 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 06.09.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 53.076,05 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Es wurden gemäß § 3 Abs. 1 InsVV zusätzliche Zuschläge von insgesamt 55 % geltend gemacht, die für angemessen erachtet wurden, und zwar für
- Fehlende Geschäftsführung 25%
- Aufwändige Ermittlung des schuldnerischen Vermögens/ Ungeordnetes Belegwesen 20%
- Vermieterpfandrecht/ Sicherungsmaßnahmen 10%.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 23.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 32/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FRESEN - Metallbau & Kundendienst GmbH, Am Lunedeich 129, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 32846 HB), vertr. d.: 1. Bernhard Fresen, (Geschäftsführer), 2. Florian Kobe, Wiesmoorer Weg 6, 27809 Lemwerder, (Gesellschafter), 3. Andreas Anders, Hohewurthstraße 1…
10 IN 32/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FRESEN - Metallbau & Kundendienst GmbH, Am Lunedeich 129, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 32846 HB), vertr. d.: 1. Bernhard Fresen, (Geschäftsführer), 2. Florian Kobe, Wiesmoorer Weg 6, 27809 Lemwerder, (Gesellschafter), 3. Andreas Anders, Hohewurthstraße 19b, 27612 Loxstedt, (Gesellschafter), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 19.12.2024.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 23.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 32/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FRESEN - Metallbau & Kundendienst GmbH, Am Lunedeich 129, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 32846 HB), vertr. d.: 1. Bernhard Fresen, (Geschäftsführer), 2. Florian Kobe, Wiesmoorer Weg 6, 27809 Lemwerder, (Gesellschafter), 3. Andreas Anders, Hohewurthstraße 1…
10 IN 32/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FRESEN - Metallbau & Kundendienst GmbH, Am Lunedeich 129, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 32846 HB), vertr. d.: 1. Bernhard Fresen, (Geschäftsführer), 2. Florian Kobe, Wiesmoorer Weg 6, 27809 Lemwerder, (Gesellschafter), 3. Andreas Anders, Hohewurthstraße 19b, 27612 Loxstedt, (Gesellschafter), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremerhaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Thilo Streck, Dr. Weiland & Partner, Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg, Tel.: 040/3613070, Fax: 040/361307300, E-Mail: tstreck@weiland-rechtsanwaelte.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 43.064,81 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 280.213,35 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremerhaven, 11.11.2024
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