Einstellung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 729745
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Insolvenzprofil
Benu GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Albert-Schweizer-Str. 26, 69190 Walldorf
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 729745
EUID
DEB8535.HRB729745
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
Aktenzeichen
3 a IN 71/21 Grü
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Rittmeister
Adresse
M 1, 10, 68161 Mannheim
Termine & Fristen
Prüfungstermin
02.05.2024
Schlusstermin
30.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Verwaltung eigenen Vermögens, die Erbringung von Verwaltungs- und Beratungsdienstleistungen und Coaching sowie alle in diesen Bereichen anfallenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Benu GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Rittmeister. Im April 2024 wurde zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet. Im Februar 2026 wurde die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung erteilt. Ein Schlusstermin wurde für den 30. März 2026 bestimmt, der der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, der Erörterung der Schlussrechnung, der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie der Anhörung der Gläubigerversammlung zur beabsichtigten Einstellung mangels Masse dient. Die zur Verteilung kommende Masse beträgt 0,00 Euro, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 10.583,56 Euro. Das Verfahren ist mangels einer die Kosten deckenden Masse eingestellt worden. Der Beschluss zur Einstellung wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Internet wirksam.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 a IN 71/21 Grü: In dem Insolvenzverfahren Benu GmbH, Albert-Schweitzer-Straße 26, 69190 Walldorf (AG Mannheim, HRB 729745),
vertreten durch:
Ursula Getrud Rosemarie Jentsch, als GFin der Benu GmbH, Frankenweg 22, 67246 Dirmstein, (Geschäftsführerin), , wird das Verfahren gem. § 207 InsO nach Anhörung der Gläubigerver…
3 a IN 71/21 Grü: In dem Insolvenzverfahren Benu GmbH, Albert-Schweitzer-Straße 26, 69190 Walldorf (AG Mannheim, HRB 729745),
vertreten durch:
Ursula Getrud Rosemarie Jentsch, als GFin der Benu GmbH, Frankenweg 22, 67246 Dirmstein, (Geschäftsführerin), , wird das Verfahren gem. § 207 InsO nach Anhörung der Gläubigerversammlung und der Massegläubiger mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt. Dieser Beschluss wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Internet wirksam. Der komplette Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden
Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein, 31.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 a IN 71/21 Grü
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Benu GmbH, Albert-Schweitzer-Straße 26, 69190 Walldorf (AG Mannheim, HRB 729745),
vertreten durch:
Ursula Getrud Rosemarie Jentsch, als GFin der Benu GmbH, Frankenweg 22, 67246 Dirmstein, (Geschäftsführerin), soll mit Genehmigung des Insolvenzgerichts die…
3 a IN 71/21 Grü
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Benu GmbH, Albert-Schweitzer-Straße 26, 69190 Walldorf (AG Mannheim, HRB 729745),
vertreten durch:
Ursula Getrud Rosemarie Jentsch, als GFin der Benu GmbH, Frankenweg 22, 67246 Dirmstein, (Geschäftsführerin), soll mit Genehmigung des Insolvenzgerichts die Schlussverteilung vorgenommen werden. Die zur Verteilung kommende Masse beträgt 0,00 €; zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 10.583,56 €. Das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Ludwigshafen am Rhein niedergelegt. Auf die Bestimmungen der
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 a IN 71/21 Grü: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Benu GmbH, Albert-Schweitzer-Straße 26, 69190 Walldorf (AG Mannheim, HRB 729745),
vertreten durch:
Ursula Getrud Rosemarie Jentsch, als GFin der Benu GmbH, Frankenweg 22, 67246 Dirmstein, (Geschäftsführerin), , ergeht folgender Beschluss:
1. Die Zustimmu…
3 a IN 71/21 Grü: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Benu GmbH, Albert-Schweitzer-Straße 26, 69190 Walldorf (AG Mannheim, HRB 729745),
vertreten durch:
Ursula Getrud Rosemarie Jentsch, als GFin der Benu GmbH, Frankenweg 22, 67246 Dirmstein, (Geschäftsführerin), , ergeht folgender Beschluss:
1. Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 Abs.2 InsO).
2. Schlusstermin im schriftlichen Verfahren und Termin zur Prüfung evtl. nachträglich angemeldeter Forderungen (§ 5 Abs. 2 InsO) wird bestimmt auf
Montag, den 30.3.2026.
Der Termin dient der
a) Prüfung der eventuell nachträglich angemeldeten Forderungen
b) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Beschlussfassung über die nicht verwertbaren Vermögensgegenstände
e) Anhörung der Gläubigerversammlung gem. § 207 InsO zur beabsichtigten Einstellung mangels Masse. Hinweis: Die Einstellung unterbleibt, wenn ein die Kosten des Verfahrens deckender ausreichender Geldbetrag von1.624,59€ vorgeschossen wird.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Wittelsbachstr. 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Wittelsbachstr. 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Rechtspflegerin
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts -Insolvenzgericht- Ludwigshafen am Rhein eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein, 15.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 a IN 71/21 Grü
02.04.2024
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Benu GmbH, Albert-Schweitzer-Straße 26, 69190 Walldorf (AG Mannheim, HRB 729745),
vertreten durch:
Ursula Getrud Rosemarie Jentsch, als GFin der Benu GmbH, Frankenweg 22, 67246 Dirmst…
3 a IN 71/21 Grü
02.04.2024
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Benu GmbH, Albert-Schweitzer-Straße 26, 69190 Walldorf (AG Mannheim, HRB 729745),
vertreten durch:
Ursula Getrud Rosemarie Jentsch, als GFin der Benu GmbH, Frankenweg 22, 67246 Dirmstein, (Geschäftsführerin),
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, M 1, 10, 68161 Mannheim,
wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen das schriftliche Verfahren gem. § 177 Abs. 1 S. 2 InsO angeordnet. Die Forderungen werden am 02.05.2024 unter Berücksichtigung der bis dahin bei Gericht eingegangenen Erklärungen geprüft.
Die Tabelle nebst Anmeldungen liegt ab dem 23.04.2024 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Rechtspflegerin
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