Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Berater Team Kommunal Lutz Weber UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Badstraße 11, 06618 Naumburg (Saale)
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 24697
EUID
DEW1215.HRB24697
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 68/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael Bleek
Adresse
Untere Eichstädtstraße 24, 04299 Leipzig
Telefon
0341/86968801
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
14.10.2025 , 12:30 Uhr
Abweisung mangels Masse
17.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Maßnahmen zur beruflichen und persönlichen Weiterbildung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berater Team Kommunal Lutz Weber UG (haftungsbeschränkt) wurde beim Amtsgericht Halle (Saale) unter dem Aktenzeichen 59 IN 68/25 behandelt. Am 14.10.2025 ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens angeordnet worden, wodurch Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Bleek bestellt worden. Später, am 17.06.2026, ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden. Mit dieser Abweisung sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 14.10.2025 aufgehoben worden. Das Verfahren ist damit im Hinblick auf die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens beendet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 68/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Berater Team Kommunal Lutz Weber UG (haftungsbeschränkt), Badstraße 11, 06618 Naumburg (Saale) (AG Stendal, HRB 24697), vertr. d.: Lutz Weber, Domburg-Camburg, (Geschäftsführer), ist am 14.10.2025 um 12:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens d…
59 IN 68/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Berater Team Kommunal Lutz Weber UG (haftungsbeschränkt), Badstraße 11, 06618 Naumburg (Saale) (AG Stendal, HRB 24697), vertr. d.: Lutz Weber, Domburg-Camburg, (Geschäftsführer), ist am 14.10.2025 um 12:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Bleek, Untere Eichstädtstraße 24, 04299 Leipzig, Tel.: 0341/86968801, Fax: 0341/86968802, E-Mail: info@sbf-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 14.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 68/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Berater Team Kommunal Lutz Weber UG (haftungsbeschränkt), Badstraße 11, 06618 Naumburg (Saale) (AG Stendal, HRB 24697), vertr. d.: Lutz Weber, Domburg-Camburg, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 17.06.2026 mange…
59 IN 68/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Berater Team Kommunal Lutz Weber UG (haftungsbeschränkt), Badstraße 11, 06618 Naumburg (Saale) (AG Stendal, HRB 24697), vertr. d.: Lutz Weber, Domburg-Camburg, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 17.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 14.10.2025 sind am 17.06.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von den Antragstellerinnen und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Halle (Saale) eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale) an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 17.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 68/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Berater Team Kommunal Lutz Weber UG (haftungsbeschränkt), Badstraße 11, 06618 Naumburg (Saale) (AG Stendal, HRB 24697), vertr. d.: Lutz Weber, Domburg-Camburg, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verw…
59 IN 68/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Berater Team Kommunal Lutz Weber UG (haftungsbeschränkt), Badstraße 11, 06618 Naumburg (Saale) (AG Stendal, HRB 24697), vertr. d.: Lutz Weber, Domburg-Camburg, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 14.10.2025 am 17.06.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 17.06.2026
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