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Insolvenzprofil
Berghaus-Wortmann UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Gescher Dyk 114, 48703 Stadtlohn
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRB 20004
Stammkapital
500,00 EUR
EUID
DER2707.HRB20004
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
84 IN 1004/24
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Berichtstermin
10.01.2025
Prüfungstermin
26.03.2025
Prüfungstermin
17.04.2025
Prüfungstermin
19.06.2026
Schlusstermin
05.09.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berghaus-Wortmann UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 84 IN 1004/24 geführt. Die Schuldnerin ist gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jenny Berghaus-Wortmann. Im Verfahrensverlauf wurden mehrere Beschlüsse zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 InsO erlassen. Zunächst wurde am 05.03.2025 die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 26.03.2025 festgelegt wurde. Später wurden spezifische Forderungen mit den laufenden Nummern 24 und 25 geprüft, wofür ein besonderer Prüfungstermin am 17.04.2025 bestimmt wurde. Im jüngsten Beschluss vom 11.05.2026 wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderung mit der laufenden Nummer 26 angeordnet. Der entsprechende Prüfungsstichtag für diese Forderung ist der 19.06.2026. Die Tabellen mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster niedergelegt. Gegen die Beschlüsse steht demjenigen, dessen Rechte beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen nach Zustellung eingereicht werden muss.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berghaus-Wortmann UG (haftungsbeschränkt) ist am 25.10.2024 um 12:06 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung wurde von der Schuldnerin sowie von Gläubigerinnen gestellt. Zugleich wurden die Verfahren 84 IN 1004/24, 84 IN 35/2…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berghaus-Wortmann UG (haftungsbeschränkt) ist am 25.10.2024 um 12:06 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung wurde von der Schuldnerin sowie von Gläubigerinnen gestellt. Zugleich wurden die Verfahren 84 IN 1004/24, 84 IN 35/24 und 84 IN 42/24 miteinander verbunden. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Tanja Kreimer ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 20.12.2024. Der Berichts- und Prüfungstermin war der 10.01.2025. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Für die lfd. Nr. 24 und 25 lag der Prüfungsstichtag am 17.04.2025, für die lfd. Nr. 26 am 19.06.2026. Die Tabelle mit den Forderungen wurde zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berghaus-Wortmann UG (haftungsbeschränkt) ist am 25.10.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Antragsberechtigt waren die Schuldnerin sowie Gläubigerinnen. Zugleich wurden die Verfahren 84 IN 1004/24, 84 IN 35/24 und 84 IN 42/24 verbunden. Zur Inso…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berghaus-Wortmann UG (haftungsbeschränkt) ist am 25.10.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Antragsberechtigt waren die Schuldnerin sowie Gläubigerinnen. Zugleich wurden die Verfahren 84 IN 1004/24, 84 IN 35/24 und 84 IN 42/24 verbunden. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Tanja Kreimer ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 20.12.2024. Der Berichts- und Prüfungstermin war der 10.01.2025. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden mehrere nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei die Prüfungsstichtage der 26.03.2025, der 17.04.2025 und der 19.06.2026 waren. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen im Rang des § 38 InsO beliefen sich auf 211.458,06 EUR, während für die Verteilung nur 65,02 EUR zur Verfügung standen. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wurden festgesetzt. Ein Schlusstermin wurde im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Beteiligten bis zum 05.09.2026 Gelegenheit zur Stellungnahme hatten, unter anderem zur Schlussrechnung und zum Antrag auf Restschuldbefreiung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 1004/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Berghaus-Wortmann UG (haftungsbeschränkt), Gescher Dyk 114, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jenny Berghaus-Wortmann, Gescher Dyk 114 , 48703 Stadtlohn
wird angeordnet:
Die nachträglich…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 1004/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Berghaus-Wortmann UG (haftungsbeschränkt), Gescher Dyk 114, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jenny Berghaus-Wortmann, Gescher Dyk 114 , 48703 Stadtlohn
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderung lfd. Nr. 26 der Tabelle wird im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 19.06.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 213 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
84 IN 1004/24
Amtsgericht Münster, 11.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 1004/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Berghaus-Wortmann UG (haftungsbeschränkt), Gescher Dyk 114, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jenny Berghaus-Wortmann, Gescher Dyk 114 , 48703 Stadtlohn
wird angeordnet:
Die nachträglich…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 1004/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Berghaus-Wortmann UG (haftungsbeschränkt), Gescher Dyk 114, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jenny Berghaus-Wortmann, Gescher Dyk 114 , 48703 Stadtlohn
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 24 und 25 der Tabelle werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.04.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 213 B niedergelegt.
84 IN 1004/24
Amtsgericht Münster, 13.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 1004/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Berghaus-Wortmann UG (haftungsbeschränkt), Gescher Dyk 114, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jenny Berghaus-Wortmann, Gescher Dyk 114 , 48703 Stadtlohn
wird die Prüfung der nach dem Abl…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 1004/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Berghaus-Wortmann UG (haftungsbeschränkt), Gescher Dyk 114, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jenny Berghaus-Wortmann, Gescher Dyk 114 , 48703 Stadtlohn
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 26.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 213 B durch die Beteiligten eingesehen werden.
84 IN 1004/24
Amtsgericht Münster, 05.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 1004/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 20004 eingetragenen Berghaus-Wortmann UG (haftungsbeschränkt), Gescher Dyk 114, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jenny Berghaus-Wortmann, Gescher Dyk 114 , 48703 S…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 1004/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 20004 eingetragenen Berghaus-Wortmann UG (haftungsbeschränkt), Gescher Dyk 114, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jenny Berghaus-Wortmann, Gescher Dyk 114 , 48703 Stadtlohn
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 25.10.2024, um 12:06 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.10.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie am 06.08.2024 und 05.09.2024 eingegangener Anträge von Gläubigerinnen.
Zugleich werden die Verfahren 84 IN 1004/24 und 84 IN 35/24 und 84 IN 42/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Grabenstraße 37, 48703 Stadtlohn, Telefon: 02563/2083-0, Fax: 02563208321.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.12.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 10.01.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 27.12.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, , Zimmer Nr. niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
84 IN 1004/24
Münster, 25.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 1004/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Berghaus-Wortmann UG (haftungsbeschränkt), Gescher Dyk 114, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jenny Berghaus-Wortmann, Gescher Dyk 114 , 48703 Stadtlohn
hat das Gericht der Schlussvertei…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 1004/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Berghaus-Wortmann UG (haftungsbeschränkt), Gescher Dyk 114, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jenny Berghaus-Wortmann, Gescher Dyk 114 , 48703 Stadtlohn
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Rang des § 38 InsO 211.458,06 EUR
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag in Höhe von 65,02 EUR zur Verfügung.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 213 B zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
84 IN 1004/24
Amtsgericht Münster, 31.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 1004/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Berghaus-Wortmann UG (haftungsbeschränkt), Gescher Dyk 114, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jenny Berghaus-Wortmann, Gescher Dyk 114 , 48703 Stadtlohn
sind die Vergütung und die zu ers…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 1004/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Berghaus-Wortmann UG (haftungsbeschränkt), Gescher Dyk 114, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jenny Berghaus-Wortmann, Gescher Dyk 114 , 48703 Stadtlohn
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Die Berechnungsgrundlage für die Festsetzung der Vergütung beträgt X EUR
Es ist die Regelvergütung gem. §§ 13, 2 Abs. 2 S. 1 InsVV festgesetzt worden.
Die Auslagen sind pauschaliert auf Grundlage des § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt worden.
Ferner ist die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV festgesetzt worden.
Zusätzlich wurden Auslagen für die Übertragung der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 213 B eingesehen werden.
84 IN 1004/24
Amtsgericht Münster, 31.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 1004/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 20004 eingetragenen Berghaus-Wortmann UG (haftungsbeschränkt), Elisabethstraße 2, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jenny Berghaus-Wortman…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 1004/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 20004 eingetragenen Berghaus-Wortmann UG (haftungsbeschränkt), Elisabethstraße 2, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jenny Berghaus-Wortmann, Elisabethstr. 2 , 48703 Stadtlohn
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
05.09.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussbericht der Verwalterin;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- zum Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung; falls deren Versagung beantragt wird, sind bis zum 05.09.2026 der Antrag zu stellen und die Versagungsgründe glaubhaft zu machen (§ 290 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 213 B aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
84 IN 1004/24
Amtsgericht Münster, 31.07.2026
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