Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Berghs Capital Participation GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 31252
EUID
DEG1312.HRB31252
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 84/19
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
26.06.2024 , 09:15 Uhr
Festsetzung Vergütung
26.06.2025
Schlusstermin
31.07.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berghs Capital Participation GmbH ist eröffnet. Im Verfahren ist Rechtsanwalt Hartwig Albers als Insolvenzverwalter bestellt. Am 26. Juni 2024 wurde eine besondere Gläubigerversammlung angesetzt, um der Zustimmung zu einem Vergleich mit dem Gesellschafter Olaf Bieniek zuzustimmen. Die Insolvenzmasse beträgt 172.607,81 EUR. Für die Vergütung des Verwalters wurde die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV a.F. sowie eine Auslagenpauschale festgesetzt. Der Schlusstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung und Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis ist auf den 31. Juli 2025 bestimmt.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berghs Capital Participation GmbH ist eröffnet. Am 12. Juni 2024 wurde ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung für den 26. Juni 2024 bestimmt, um der Zustimmung zu einem Vergleich mit dem Gesellschafter Olaf Bieniek zuzustimmen. Der Verwalter Rechtsanwalt Hartwig Albe…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berghs Capital Participation GmbH ist eröffnet. Am 12. Juni 2024 wurde ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung für den 26. Juni 2024 bestimmt, um der Zustimmung zu einem Vergleich mit dem Gesellschafter Olaf Bieniek zuzustimmen. Der Verwalter Rechtsanwalt Hartwig Albers hat am 10. Januar 2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung mit Zuschlägen gestellt. Die Vergütung des Verwalters wurde am 26. Juni 2025 festgesetzt, wobei die Insolvenzmasse mit 172.607,81 EUR angegeben wird. Der Schlusstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung und Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis ist auf den 31. Juli 2025 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Berghs Capital Participation GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 31252 P), Straße des Friedens 1, 14822 Mühlenfließ, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Erik Derlig, Hadjerystraße 29, 12159 Berlin
wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt mit f…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Berghs Capital Participation GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 31252 P), Straße des Friedens 1, 14822 Mühlenfließ, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Erik Derlig, Hadjerystraße 29, 12159 Berlin
wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt mit folgender Tagesordnung:
Zustimmung der Gläubigerversammlung zu dem Vergleich mit dem Gesellschafter Olaf Bieniek zur Beilegung des Rechtsstreites vor dem Hanseatischen Oberlandesgerichts
auf Mittwoch, 26. Juni 2024, 09:15 Uhr vor dem Amtsgericht Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, Saal 25.
Sofern die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, gilt die Zustimmung der Gläubiger zu dem abgeschlossenen Vergleich als erteilt, § 160 InsO.
Amtsgericht Potsdam, 12. Juni 2024, 6 IN 84/19
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Berghs Capital Participation GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 31252 P), Straße des Friedens 1, 14822 Mühlenfließ, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Erik Derlig, Weberstraße 18, 47533 Kleve wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldet…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Berghs Capital Participation GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 31252 P), Straße des Friedens 1, 14822 Mühlenfließ, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Erik Derlig, Weberstraße 18, 47533 Kleve wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
bestimmt auf den 31. Juli 2025. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 26. Juni 2025, 6 IN 84/19
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Berghs Capital Participation GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 31252 P), Straße des Friedens 1, 14822 Mühlenfließ, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Erik Derlig, Weberstraße 18, 47533 Kleve wurde die Vergütung d…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Berghs Capital Participation GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 31252 P), Straße des Friedens 1, 14822 Mühlenfließ, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Erik Derlig, Weberstraße 18, 47533 Kleve wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Hartwig Albers, Kantstraße 164, 10623 Berlin festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 172.607,81 EUR.
Es wurde die Regelvergütung festgesetzt, § 2 InsVV a.F.
Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6 IN 84/19, Amtsgericht Potsdam, 26. Juni 2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Berghs Capital Participation GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 31252 P), Straße des Friedens 1, 14822 Mühlenfließ, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Erik Derlig, Weberstraße 18, 47533 Kleve
hat der Verwalter am 10. Januar 2025 einen Antrag auf Festsetzung…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Berghs Capital Participation GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 31252 P), Straße des Friedens 1, 14822 Mühlenfließ, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Erik Derlig, Weberstraße 18, 47533 Kleve
hat der Verwalter am 10. Januar 2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung mit Zuschlägen gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 4 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 14. Januar 2025, 6 IN 84/19
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