Einstellung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 715214
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bergvital Hotel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Ennerbachstraße 28, 79674 Todtnau
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 715214
EUID
DEB8536.HRB715214
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Aktenzeichen
4 IN 32/20
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Diplom-Betriebswirt (BA), Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Uwe Kaiser
Adresse
Rathausstraße 2, 79875 Dachsberg
Termine & Fristen
Frist zur Stellungnahme
28.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Erwerb und Betrieb von Hotelanlagen, die Ausübung des Reisebürogewerbes (Reisevermittler, Reiseveranstalter) sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen und deren Vertretung, insbesondere die Übernahme der persönlichen Haftung als Komplementärgesellschaft.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bergvital Hotel GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Maxim Olofinskiy, ist beim Amtsgericht Waldshut-Tiengen anhängig. Der Insolvenzverwalter, Diplom-Betriebswirt (BA) Uwe Kaiser, hat die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen gemäß Antrag vom 18.11.2025 festsetzen lassen. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht veröffentlicht. Das Amtsgericht hat am 11.03.2026 beschlossen, den Termin zum Abschluss des Verfahrens im schriftlichen Verfahren durchzuführen. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 28.04.2026 schriftlich Stellung zu nehmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie zur Entscheidung über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse. Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung liegen zur Einsicht auf dem Insolvenzgericht aus. Es ist beabsichtigt, das Insolvenzverfahren gemäß § 211 InsO nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit einzustellen. Zur Insolvenztabelle anerkannte Forderungen belaufen sich auf 625.913,92 €, für die Verteilung steht jedoch kein Betrag zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 32/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bergvital Hotel GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Maxim Olofinskiy
Ennerbachstraße 28, 79674 Todtnau,
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 715214
- Schuldnerin -
Diplom-Betriebswirt (BA) Uwe Kaiser
Rathausstraße 2, 79875 Dachsberg
- Ins…
4 IN 32/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bergvital Hotel GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Maxim Olofinskiy
Ennerbachstraße 28, 79674 Todtnau,
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 715214
- Schuldnerin -
Diplom-Betriebswirt (BA) Uwe Kaiser
Rathausstraße 2, 79875 Dachsberg
- Insolvenzverwalter -
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hat das Amtsgericht Waldshut-Tiengen am 11.03.2026 beschlossen:
Der Termin zum Abschluss des Verfahrens wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 28.04.2026 zu folgenden Punkten schriftlich Stellung zu nehmen
|Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
|Entscheidung der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf dem Insolvenzgericht, Zimmer Nr. 39 aus.
Es ist beabsichtigt, das Insolvenzverfahren gem. § 211 InsO nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit einzustellen.
Mitteilung des Insolvenzverwalters:
Zur Insolvenztabelle anerkannt sind Forderungen in Höhe von 625.913,92 €. Für die Verteilung steht kein Betrag zur Verfügung.
Amtsgericht - Insolvenzgericht - Waldshut-Tiengen, 11.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 32/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bergvital Hotel GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Maxim Olofinskiy
Ennerbachstraße 28, 79674 Todtnau,
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 715214
- Schuldnerin -
Diplom-Betriebswirt (BA) Uwe Kaiser
Rathausstraße 2, 79875 Dachsberg
- Ins…
4 IN 32/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bergvital Hotel GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Maxim Olofinskiy
Ennerbachstraße 28, 79674 Todtnau,
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 715214
- Schuldnerin -
Diplom-Betriebswirt (BA) Uwe Kaiser
Rathausstraße 2, 79875 Dachsberg
- Insolvenzverwalter -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Dipl.-Betriebswirt (BA), Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Uwe Kaiser, Rathausstraße 2, 79875 Dachsberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 18.11.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 107.945,27 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Bismarckstraße 23
79761 Waldshut-Tiengen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Bismarckstraße 23
79761 Waldshut-Tiengen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Insolvenzgericht - 11.03.2026
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