Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Beri Malereibetrieb GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 162452
EUID
DEF1103R.HRB162452
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
36b IN 692/20 (2)
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Schlusstermin
13.01.2025
Fristende Einwendungen
24.03.2025
Aufhebung
13.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beri Malereibetrieb GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Bashkim Berisha, ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Das Gericht hat am 13.03.2026 beschlossen, das Insolvenzverfahren nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverhebung aufzuheben. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beri Malereibetrieb GmbH wurde vom Amtsgericht Charlottenburg am 13.01.2025 mit Beschluss zur Durchführung des Schlusstermins und der Schlussverteilung fortgesetzt. Im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO wurden Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schl…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beri Malereibetrieb GmbH wurde vom Amtsgericht Charlottenburg am 13.01.2025 mit Beschluss zur Durchführung des Schlusstermins und der Schlussverteilung fortgesetzt. Im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO wurden Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände bis zum 24.03.2025 ermöglicht. Der Vornahme der Schlussverteilung wurde zugestimmt. Dabei standen Forderungen in Höhe von 360.095,13 EURO einem Massebestand von 22.113,61 EURO gegenüber, aus dem vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen sind. Das Verfahren ist am 13.03.2026 durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beri Malereibetrieb GmbH, Blankestraße 9, 13403 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Bashkim Berisha
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 162452
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 13.03.2026 beschlossen:
…
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beri Malereibetrieb GmbH, Blankestraße 9, 13403 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Bashkim Berisha
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 162452
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 13.03.2026 beschlossen:
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 13.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36b IN 692/20 (2)
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beri Malereibetrieb GmbH, Blankestraße 9, 13403 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Bashkim Berisha,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 162452 B
- Schuldnerin -
|
hat das Amtsgericht Charlottenburg…
36b IN 692/20 (2)
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beri Malereibetrieb GmbH, Blankestraße 9, 13403 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Bashkim Berisha,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 162452 B
- Schuldnerin -
|
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 13.01.2025 beschlossen:
1. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 24.03.2025
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 360.095,13 EURO zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 22.113,61 EURO gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 13.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36b IN 692/20 (2)
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beri Malereibetrieb GmbH, Blankestraße 9, 13403 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Bashkim Berisha,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 162452 B
- Schuldnerin -
|
hat das Amtsgericht Charlottenburg…
36b IN 692/20 (2)
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beri Malereibetrieb GmbH, Blankestraße 9, 13403 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Bashkim Berisha,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 162452 B
- Schuldnerin -
|
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 13.01.2025 beschlossen:
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 360.095,13 EURO steht ein Betrag von 22.113,61 EURO zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 13.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36b IN 692/20 (2)
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beri Malereibetrieb GmbH, Blankestraße 9, 13403 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Bashkim Berisha
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 162452
- Schuldnerin -
|
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 20.0…
36b IN 692/20 (2)
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beri Malereibetrieb GmbH, Blankestraße 9, 13403 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Bashkim Berisha
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 162452
- Schuldnerin -
|
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 20.08.2024 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 20.08.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 10 bis 17 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.09.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 20.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36b IN 692/20 (2)
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beri Malereibetrieb GmbH, Blankestraße 9, 13403 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Bashkim Berisha
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 162452 B
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 1…
36b IN 692/20 (2)
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beri Malereibetrieb GmbH, Blankestraße 9, 13403 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Bashkim Berisha
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 162452 B
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 11.11.2024 beschlossen:
Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenen Zustellungen der Insolvenzverwalterin wurden aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 24.625,56 EUR nebst Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 11.11.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.