Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BERI35 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 212795
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEF1103R.HRB212795
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 4728/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
02.03.2026
Widerspruchsfrist
30.03.2026
Einstellungstermin
01.07.2026
Einwendungsfrist
05.08.2026
Einstellung
14.08.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BERI35 GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Burak Baybek, wird vom Amtsgericht Charlottenburg behandelt. Am 02.03.2026 hat das Gericht beschlossen, die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren durchzuführen. Den Beteiligten wurde eine Frist bis zum 30.03.2026 eingeräumt, um solchen Forderungen schriftlich zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch eingelegt wird, gelten als festgestellt. Am 30.04.2026 wurden die Mindestvergütung der Insolvenzverwalterin sowie deren Auslagen gemäß InsVV nebst Umsatzsteuer festgesetzt. Zudem wurde festgestellt, dass das Verfahren zur Deckung der Kosten und Masseverbindlichkeiten über keine Verteilungsmasse verfügt (0,00 EURO), während Forderungen in Höhe von 128.012,79 EURO zu berücksichtigen sind. Das Schlussverzeichnis ist zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BERI35 GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 02.03.2026 die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 30.03.2026 bestand. Am selben Tag wurden die Mindest…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BERI35 GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 02.03.2026 die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 30.03.2026 bestand. Am selben Tag wurden die Mindestvergütung der Insolvenzverwalterin sowie deren Auslagen nebst Umsatzsteuer festgesetzt. Eine verfügbare Verteilungsmasse in Höhe von 0,00 Euro wurde festgestellt, während Forderungen in Höhe von 128.012,79 Euro zu berücksichtigen sind. Am 01.07.2026 hat das Gericht die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO im schriftlichen Verfahren beschlossen. Beteiligte konnten bis zum 05.08.2026 Einwendungen gegen die Schlussrechnung und die beabsichtigte Verfahrenseinstellung erheben. Für den Fall, dass keine ausreichenden Mittel zur Deckung der Kosten vorgeschossen werden, ist eine Einstellung des Verfahrens mangels Masse vorgesehen.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BERI35 GmbH ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Am 02.03.2026 wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 30.03.2026 bestand. Am selben Tag wurden die Mind…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BERI35 GmbH ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Am 02.03.2026 wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 30.03.2026 bestand. Am selben Tag wurden die Mindestvergütung der Insolvenzverwalterin sowie deren Auslagen nebst Umsatzsteuer festgesetzt. Eine verfügbare Verteilungsmasse in Höhe von 0,00 Euro wurde festgestellt, während Forderungen in Höhe von 128.012,79 Euro zu berücksichtigen sind. Am 01.07.2026 wurde die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO im schriftlichen Verfahren beschlossen; Beteiligten stand bis zum 05.08.2026 Gelegenheit zur Einlegung von Einwendungen gegen die Schlussrechnung und die beabsichtigte Verfahrenseinstellung. Da keine ausreichende Masse zur Deckung der Kosten vorhanden war, wurde das Insolvenzverfahren mangels einer die Kosten deckenden Masse am 14.08.2026 durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg eingestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36b IN 4728/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BERI35 GmbH, Feldtmannstraße 143, 13088 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Burak Baybek
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 212795
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 02.03.2026 beschlo…
36b IN 4728/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BERI35 GmbH, Feldtmannstraße 143, 13088 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Burak Baybek
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 212795
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 02.03.2026 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 02.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.03.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36b IN 4728/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BERI35 GmbH, Feldtmannstraße 143, 13088 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Burak Baybek,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 212795 B
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 30.04.2026 bes…
36b IN 4728/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BERI35 GmbH, Feldtmannstraße 143, 13088 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Burak Baybek,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 212795 B
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 30.04.2026 beschlossen:
Die Mindestvergütung gemäß § 2 InsVV und Auslagen gemäß § 8 InsVV der Insolvenzverwalterin wurden nebst Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. Kosten für die übertragenen Zustellungen ab der elften Zustellung waren nicht in Ansatz zu bringen und wurden auch nicht beantragt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 30.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36b IN 4728/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BERI35 GmbH, Feldtmannstraße 143, 13088 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Burak Baybek,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 212795 B
- Schuldnerin -
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|Verfügbar zur Deckung der Verfahrenskosten und …
36b IN 4728/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BERI35 GmbH, Feldtmannstraße 143, 13088 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Burak Baybek,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 212795 B
- Schuldnerin -
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|Verfügbar zur Deckung der Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten gemäß §§ 54, 55 InsO sind 0,00 EURO Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 128.012,79 EURO.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 30.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36b IN 4728/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BERI35 GmbH, Feldtmannstraße 143, 13088 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Burak Baybek
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 212795
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 01.07.2026 beschlo…
36b IN 4728/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BERI35 GmbH, Feldtmannstraße 143, 13088 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Burak Baybek
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 212795
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 01.07.2026 beschlossen:
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, der Insolvenzverwalterin und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 05.08.2026
Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 3.800,00 €. Der Nachweis der Einzahlung bei der Kosteneinziehungsstelle der Justiz (KEJ) unter Angabe obigen Geschäftszeichens ist innerhalb oben gesetzter Frist vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 01.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36b IN 4728/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BERI35 GmbH, Feldtmannstraße 143, 13088 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Burak Baybek,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 212795 B
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 14.08.2026…
36b IN 4728/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BERI35 GmbH, Feldtmannstraße 143, 13088 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Burak Baybek,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 212795 B
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 14.08.2026 beschlossen:
Das Insolvenzverfahren wird mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 Abs. 1 InsO.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 14.08.2026
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