Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Berken Tiefbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 16894
EUID
DEG1103.HRB16894
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 329/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Krafft
Adresse
Otto-Nagel-Straße 14, 14467 Potsdam
Termine & Fristen
Eröffnung
11.03.2024 , 10:57 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.05.2024
Berichtstermin
28.05.2024
Prüfungstermin
15.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berken Tiefbau GmbH, Kienberger Allee 4, 15252 Schönefeld, ist am 11.03.2024 um 10:57 Uhr eröffnet worden. Rechtsanwalt Thomas Krafft ist als Insolvenzverwalter bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 07.05.2024 anzumelden. Der Berichts- und Prüfungsstichtag ist der 28. Mai 2024. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde am 15.05.2026 ein schriftliches Verfahren zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 15. Juli 2026 festgelegt ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Berken Tiefbau GmbH, Kienberger Allee 4, 15252 Schönefeld, wurde am 11.03.2024, um 10:57 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Thomas Krafft, Otto-Nagel-Straße 14, 14467 Potsdam. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Berken Tiefbau GmbH, Kienberger Allee 4, 15252 Schönefeld, wurde am 11.03.2024, um 10:57 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Thomas Krafft, Otto-Nagel-Straße 14, 14467 Potsdam. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 14.5.24 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Dienstag, 28. Mai 2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss sind ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerde-frist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entschei-dung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung ein-gelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 12. März 2024, Az.: 63 IN 329/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berken Tiefbau GmbH, Kienberger Allee 4, 15252 Schönefeld, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Mittwoch, 15. Juli 2026, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligte…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berken Tiefbau GmbH, Kienberger Allee 4, 15252 Schönefeld, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Mittwoch, 15. Juli 2026, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, zur Einsicht niedergelegt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
AG Cottbus, den 15. Mai 2026, Az.: 63 IN 329/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berken Tiefbau GmbH, Kienberger Allee 4, 15252 Schönefeld, ist am 30.09.2024 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).Cottbus, den 2. Oktober 2024, 63 IN 329/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berken Tiefbau GmbH, Kienberger Allee 4, 15252 Schönefeld, ist am 30.09.2024 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).Cottbus, den 2. Oktober 2024, 63 IN 329/23
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