Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bernd Meier Hochbau GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Im Biertal 1, 56249 Herschbach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRA 21067
EUID
DET2214V.HRA21067
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 33/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Peter Kiehl
Termine & Fristen
Schlussverteilung
28.08.2025
Festsetzung Vergütung/ Auslagen
03.11.2025
Stichtag Schlusstermin
17.12.2025
Aufhebung des Verfahrens
06.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bernd Meier Hochbau GmbH & Co. KG ist am 06.01.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hat mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung stattgefunden. Der Stichtag für den Schlusstermin war der 17.12.2025. Bis zu diesem Datum konnten Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände oder der Versagung der Restschuldbefreiung erhoben werden. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen belief sich auf 668.619,27 EUR. Der verfügbare Massebestand vor Berichtigung der Massekosten betrug 67.146,77 EUR. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter Kiehl sowie die des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden festgesetzt. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 33/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bernd Meier Hochbau GmbH & Co. KG, Im Biertal 1, 56249 Herschbach (AG Montabaur, HRA 21067), vertr. d.: 1. Bernd Meier Verwaltungs GmbH, Im Biertal 1, 56249 Herschbach, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd Meier, Am Bahndamm 5, 56249 Herschbach, (Geschäftsf…
14 IN 33/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bernd Meier Hochbau GmbH & Co. KG, Im Biertal 1, 56249 Herschbach (AG Montabaur, HRA 21067), vertr. d.: 1. Bernd Meier Verwaltungs GmbH, Im Biertal 1, 56249 Herschbach, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd Meier, Am Bahndamm 5, 56249 Herschbach, (Geschäftsführer), ist am gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Montabaur, 06.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 33/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bernd Meier Hochbau GmbH & Co. KG, Im Biertal 1, 56249 Herschbach (AG Montabaur, HRA 21067), vertr. d.: 1. Bernd Meier Verwaltungs GmbH, Im Biertal 1, 56249 Herschbach, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd Meier, Am Bahndamm 5, 56249 Herschbach, (Geschäf…
14 IN 33/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bernd Meier Hochbau GmbH & Co. KG, Im Biertal 1, 56249 Herschbach (AG Montabaur, HRA 21067), vertr. d.: 1. Bernd Meier Verwaltungs GmbH, Im Biertal 1, 56249 Herschbach, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd Meier, Am Bahndamm 5, 56249 Herschbach, (Geschäftsführer), findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geeschäftsstelle des Amtsgerichts Montabaur - 14 IN 33/19 - niedergelegt worden. Die Summe der zu berücksichtigten Forderungen beträgt 668.619,27 EUR. Es ist ein Massebestand - vor Berichtigung der Massekosten - in Höhe von 67.146,77 EUR verfügbar.
Amtsgericht Montabaur, 28.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 33/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bernd Meier Hochbau GmbH & Co. KG, Im Biertal 1, 56249 Herschbach (AG Montabaur, HRA 21067), vertr. d.: 1. Bernd Meier Verwaltungs GmbH, Im Biertal 1, 56249 Herschbach, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd Meier, Am Bahndamm 5, 56249 Herschbach, (Geschäf…
14 IN 33/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bernd Meier Hochbau GmbH & Co. KG, Im Biertal 1, 56249 Herschbach (AG Montabaur, HRA 21067), vertr. d.: 1. Bernd Meier Verwaltungs GmbH, Im Biertal 1, 56249 Herschbach, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd Meier, Am Bahndamm 5, 56249 Herschbach, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter Kiehl festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Montabaur eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 140 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 109.188,34 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 5.037,11 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 114.225,45 EUR.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Zuschläge in Höhe von 150 % wurden beantragt für schwieriges Bauinsolvenzverfahren, fehlendes Belegwesen, Anfertigung von Steuererklärungen und für eine Verfahrensdauer über 2 Jahre.
Ein Abschlag wurde vorgenommen iHv 10 % für die Synergieeffekte aus der vorläufigen Verwaltung.
Festgesetzt wurden somit Zuschläge in Höhe von 140%.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 315,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.
Für die 90 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 03.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 33/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bernd Meier Hochbau GmbH & Co. KG, Im Biertal 1, 56249 Herschbach (AG Montabaur, HRA 21067), vertr. d.: 1. Bernd Meier Verwaltungs GmbH, Im Biertal 1, 56249 Herschbach, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd Meier, Am Bahndamm 5, 56249 Herschbach, (Geschäf…
14 IN 33/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bernd Meier Hochbau GmbH & Co. KG, Im Biertal 1, 56249 Herschbach (AG Montabaur, HRA 21067), vertr. d.: 1. Bernd Meier Verwaltungs GmbH, Im Biertal 1, 56249 Herschbach, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd Meier, Am Bahndamm 5, 56249 Herschbach, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter Kiehl festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Montabaur eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 25 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 36.094,54 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
Ein Zuschlag iHv € wurde für den Mehraufwand hinsichtlich der Betriebsfortführung gewährt, auch wenn eine entsprechende Vergleichsrechnung (Erhöhung der Masse und daraus resultierende Erhöhung der Vergütung) nicht vorgelegt wurde.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 03.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 33/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bernd Meier Hochbau GmbH & Co. KG, Im Biertal 1, 56249 Herschbach (AG Montabaur, HRA 21067), vertr. d.: 1. Bernd Meier Verwaltungs GmbH, Im Biertal 1, 56249 Herschbach, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd Meier, Am Bahndamm 5, 56249 Herschbach, (Geschäf…
14 IN 33/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bernd Meier Hochbau GmbH & Co. KG, Im Biertal 1, 56249 Herschbach (AG Montabaur, HRA 21067), vertr. d.: 1. Bernd Meier Verwaltungs GmbH, Im Biertal 1, 56249 Herschbach, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd Meier, Am Bahndamm 5, 56249 Herschbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Das mündliche Verfahren wird aufgehoben.
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 17.12.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
d) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind auf der
Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Montabaur, 03.11.2025
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