Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 3718
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bernecker Verlagsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Theodor-Heuss-Straße 1, 32760 Detmold
Handelsregister
Amtsgericht Lemgo HRB 3718
EUID
DER2307.HRB3718
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
10 IN 99/18
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
01.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Verlag, die Herstellung und der Vertrieb von Wirtschafts- und Börseninformationsdiensten, sowie der Handel mit Büchern aller Art sowie das Halten und Verwalten eigenen Vermögens.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bernecker Verlagsgesellschaft mbH, ansässig in Detmold, ist die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag für diese Forderungen ist der 01.07.2026. Ein etwaiger schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen muss spätestens bis zu diesem Datum beim Amtsgericht Detmold eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 99/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 3718 eingetragenen Bernecker Verlagsgesellschaft mbH, Theodor-Heuss-Str. 1, 32760 Detmold, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Daniel A. Bernecker und Herrn…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 99/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 3718 eingetragenen Bernecker Verlagsgesellschaft mbH, Theodor-Heuss-Str. 1, 32760 Detmold, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Daniel A. Bernecker und Herrn Jens O. Bernecker
Geschäftszweig: Der Verlag, die Herstellung und der Vertrieb von Wirtschafts- und Börseninformationsdiensten u.a.
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 01.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 99/18
Amtsgericht Detmold, 01.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 99/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 3718 eingetragenen Bernecker Verlagsgesellschaft mbH, Theodor-Heuss-Str. 1, 32760 Detmold, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Daniel A. Bernecker und Herrn…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 99/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 3718 eingetragenen Bernecker Verlagsgesellschaft mbH, Theodor-Heuss-Str. 1, 32760 Detmold, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Daniel A. Bernecker und Herrn Jens O. Bernecker
Geschäftszweig: Der Verlag, die Herstellung und der Vertrieb von Wirtschafts- und Börseninformationsdiensten u.a.
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 01.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 99/18
Amtsgericht Detmold, 01.06.2026
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