Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 20390
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Besenrein UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Orffstraße 13, 41189 Mönchengladbach
Handelsregister
Amtsgericht Mönchengladbach HRB 20390
Stammkapital
500,00 EUR
EUID
DER1504.HRB20390
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
46 IN 15/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Eröffnung
06.02.2025 , 10:13 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.03.2025
Berichtstermin
06.05.2025
Prüfungstermin
20.08.2026
Einstellung
17.09.2026
Verteilungstermin
18.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Hausmeisterservice, Trockenbau, Bodenverlegung, Bauelementeeinbau, Garten- und Landschaftspflege, Entrümpelungs- und Aufräumarbeiten sowie Winterdienst.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Reinigung & Facility Management
Subbranche
Hausmeisterdienste
Nebenbranche
Baugewerbe
Geschäftstätigkeit
Hausmeisterservice, Trockenbau, Bodenverlegung, Bauelementeeinbau, Gartenpflege, Entrümpelung und Winterdienst
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat am 06.02.2025 um 10:13 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Besenrein UG (haftungsbeschränkt) eröffnet. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag einer Gläubigerin, der am 30.04.2024 bei Gericht eingegangen war. Zugleich wurden die Verfahren 46 IN 15/24 und 46 IN 19/24 miteinander verbunden. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Budnik ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 27.03.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 06.05.2025. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen einreichen. Die Forderungsliste sowie weitere Unterlagen werden ab dem 09.04.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen; das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Besenrein UG (haftungsbeschränkt) ist am 06.02.2025 um 10:13 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag wurde von einer Gläubigerin gestellt. Zugleich sind die Verfahren 46 IN 15/24 und 46 IN 19/24 verbunden worden. Zum Insolvenzverwalter ist…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Besenrein UG (haftungsbeschränkt) ist am 06.02.2025 um 10:13 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag wurde von einer Gläubigerin gestellt. Zugleich sind die Verfahren 46 IN 15/24 und 46 IN 19/24 verbunden worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Budnik ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 27.03.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 06.05.2025. Spätestens ab dem 09.04.2025 werden die Forderungstabelle und Unterlagen zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss bis zum Prüfungsstichtag eingehen. In einer späteren Bekanntmachung vom 16.07.2026 wird angeordnet, dass nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der entsprechende Prüfungsstichtag ist der 20.08.2026.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Besenrein UG (haftungsbeschränkt) ist am 06.02.2025 um 10:13 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag wurde von einer Gläubigerin gestellt. Zugleich wurden die Verfahren 46 IN 15/24 und 46 IN 19/24 verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rech…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Besenrein UG (haftungsbeschränkt) ist am 06.02.2025 um 10:13 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag wurde von einer Gläubigerin gestellt. Zugleich wurden die Verfahren 46 IN 15/24 und 46 IN 19/24 verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Budnik ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 27.03.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 06.05.2025. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde ein besonderer Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen auf den 20.08.2026 festgesetzt. Da die Insolvenzmasse nicht ausreichte, um die Kosten des Verfahrens zu decken, ist das Verfahren mangels Masse eingestellt worden. Die Schlussverteilung ist zugestimmt worden; es steht jedoch kein Betrag zur Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 46 IN 15/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 20390 eingetragenen Besenrein UG (haftungsbeschränkt), Bendhecker Straße 41, 41236 Mönchengladbach, eingetragene Geschäftsanschrift: Orffstraße 13, 41189 Mönchengladbach, gesetzlich…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 46 IN 15/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 20390 eingetragenen Besenrein UG (haftungsbeschränkt), Bendhecker Straße 41, 41236 Mönchengladbach, eingetragene Geschäftsanschrift: Orffstraße 13, 41189 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jessica Chaikh-Hoffmanns,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 06.02.2025, um 10:13 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 30.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zugleich werden die Verfahren 46 IN 15/24 und 46 IN 19/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Budnik, Hohenzollernstraße 172, 41063 Mönchengladbach, Telefon: 02161 63984891, Fax: 0216163984899.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 06.05.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- und gegebenenfalls zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert.
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 09.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 214 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
46 IN 15/24
Mönchengladbach, 06.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 46 IN 15/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 20390 eingetragenen Besenrein UG (haftungsbeschränkt), Bendhecker Straße 41, 41236 Mönchengladbach, vertreten durch die Geschäftsführerin Jessica Chaikh-Ho…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 46 IN 15/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 20390 eingetragenen Besenrein UG (haftungsbeschränkt), Bendhecker Straße 41, 41236 Mönchengladbach, vertreten durch die Geschäftsführerin Jessica Chaikh-Hoffmanns, Bendheckerstraße 41, 41236 Mönchengladbach,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 20.08.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 214 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
46 IN 15/24
Amtsgericht Mönchengladbach, 16.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 46 IN 15/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 20390 eingetragenen Besenrein UG (haftungsbeschränkt), Bendhecker Straße 41, 41236 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jessica …
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 46 IN 15/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 20390 eingetragenen Besenrein UG (haftungsbeschränkt), Bendhecker Straße 41, 41236 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jessica Chaikh-Hoffmanns, Kreuzhütte 34, 41189 Mönchengladbach
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 12.11.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 2 318,18 EUR bei der Zahlstelle Mönchengladbach, Postbank IBAN DE68360100430059074434 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis des Verwalters zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 214 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
46 IN 15/24
Amtsgericht Mönchengladbach, 17.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 46 IN 15/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 20390 eingetragenen Besenrein UG (haftungsbeschränkt), Bendhecker Straße 41, 41236 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jessica …
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 46 IN 15/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 20390 eingetragenen Besenrein UG (haftungsbeschränkt), Bendhecker Straße 41, 41236 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jessica Chaikh-Hoffmanns, Kreuzhütte 34, 41189 Mönchengladbach
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 50.748,85 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 214 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
46 IN 15/24
Amtsgericht Mönchengladbach, 18.09.2026
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