Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
B.E.S.T. Bodylines-European-Sales and Trade GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Eckenheimer Landstraße 318, 60435 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 48382
EUID
DEM1201.HRB48382
Insolvenzgericht
Gericht
Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1331/18 B-16-7
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Emmanuel Cassin
Adresse
Frankfurt am Main
Termine & Fristen
Beschluss
18.04.2024
Forderungsanmeldefrist
03.06.2024
Aufhebung
20.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Vertrieb von Waren aller Art, insbesondere von Textilien und sämtliche damit verwandten Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren gegen die B.E.S.T. Bodylines-European-Sales and Trade GmbH ist eröffnet und läuft. Die Insolvenzverwalterin hat ihre Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei eine Erhöhung der Regelvergütung um 35% aufgrund von Mehrarbeit bei Sanierungsbemühungen und Forderungseinzug sowie dem Schwierigkeitsgrad des Verfahrens gerechtfertigt wurde. Die maßgebliche Masse betrug EUR 740.479,22. Die Schlussverteilung ist genehmigt worden; der verfügbare Massebestand beträgt EUR 529.523,96, wovon noch die restlichen Massekosten abgezogen werden müssen. Gemäß § 38 InsO sind Forderungen in Höhe von EUR 433.738,56 zu berücksichtigen. Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen wurden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Das Verfahren ist aufgehoben worden, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, gemäß § 200 Abs. 1 InsO. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung konnten bis zum 03.06.2024 erhoben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1331/18 B-16-7 Das Insolvenzverfahren B.E.S.T. Bodylines-European-Sales and Trade GmbH, Eckenheimer Landstraße 318, 60435 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 48382), vertreten durch: Emmanuel Cassin, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 20…
810 IN 1331/18 B-16-7 Das Insolvenzverfahren B.E.S.T. Bodylines-European-Sales and Trade GmbH, Eckenheimer Landstraße 318, 60435 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 48382), vertreten durch: Emmanuel Cassin, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 20.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1331/18 B-16-7 In dem Insolvenzverfahren B.E.S.T. Bodylines-European-Sales and Trade GmbH, Eckenheimer Landstraße 318, 60435 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 48382), vertreten durch: Emmanuel Cassin, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde der Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung die Zu…
810 IN 1331/18 B-16-7 In dem Insolvenzverfahren B.E.S.T. Bodylines-European-Sales and Trade GmbH, Eckenheimer Landstraße 318, 60435 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 48382), vertreten durch: Emmanuel Cassin, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde der Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 03.06.2024 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 18.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1331/18 B-16-7 In dem Insolvenzverfahren B.E.S.T. Bodylines-European-Sales and Trade GmbH, Eckenheimer Landstraße 318, 60435 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 48382), vertreten durch: Emmanuel Cassin, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist die Schlussverteilung genehmigt.
Der verfügbare Massebestan…
810 IN 1331/18 B-16-7 In dem Insolvenzverfahren B.E.S.T. Bodylines-European-Sales and Trade GmbH, Eckenheimer Landstraße 318, 60435 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 48382), vertreten durch: Emmanuel Cassin, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist die Schlussverteilung genehmigt.
Der verfügbare Massebestand beträgt EUR 529.523,96, wovon
noch die restlichen Massekosten in Abzug kommen. Gemäß § 38
InsO zu berücksichtigende Forderungen: EUR 433.738,56. Die
Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter
Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190
InsO hingewiesen.
Das Schlussverzeichnis liegt im Amtsgericht Frankfurt am Main,
Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main, zur Einsichtnahme der
Beteiligten aus.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 18.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1331/18 B-16-7: In dem Insolvenzverfahren B.E.S.T. Bodylines-European-Sales and Trade GmbH, Eckenheimer Landstraße 318, 60435 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 48382), vertr. d.: Emmanuel Cassin, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
A…
810 IN 1331/18 B-16-7: In dem Insolvenzverfahren B.E.S.T. Bodylines-European-Sales and Trade GmbH, Eckenheimer Landstraße 318, 60435 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 48382), vertr. d.: Emmanuel Cassin, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 740.479,22 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX, die insbesondere aufgrund der Seitens der Insolvenzverwalterin im Bereich der Sanierungsbemühungen und des Forderungseinzugs geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 35% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XXX rechtfertigt. Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 18.04.2024
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