Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 40783
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Insolvenzprofil
Bestattungshaus Schmitz GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Südweststrasse 2, 50126 Bergheim
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 40783
EUID
DER3306.HRB40783
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 77/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Björn-Till Till
Adresse
Bahnstr. 3, 50126 Bergheim
Termine & Fristen
Eröffnung
19.05.2022
Festsetzung Vergütung
15.01.2025
Einstellung
06.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme von Bestattungen und die Durchführung aller hierzu gehörenden Leistungen und Lieferungen, insbesondere die Lieferung und Leistung von Särgen, Trauerdekorationen, Überführungen im In- und Ausland, Umbettungen, Kranzwagen, Trauerbriefen, Totenzetteln, Zeitungsanzeigen, Orgelspielen in der Trauerhalle, Erledigung aller Formalitäten, Bestattungsregelungen zu Lebzeiten und branchenverwandte Lieferungen und Leistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bestattungshaus Schmitz GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 40783, ist mangels kostendeckender Masse eingestellt worden (§ 207 InsO). Die Einstellung des Verfahrens ist durch Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 06.01.2026 rechtskräftig geworden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln eingesehen werden. Die zugrundeliegende Entscheidung war mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bestattungshaus Schmitz GmbH ist beim Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 70a IN 77/21 anhängig. Der Geschäftsführer Herr Thomas Kurth vertritt die Gesellschaft gesetzlich. Der Rechtsanwalt Björn-Till Till wurde als Insolvenzverwalter bestellt und übt sein Amt seit dem 1…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bestattungshaus Schmitz GmbH ist beim Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 70a IN 77/21 anhängig. Der Geschäftsführer Herr Thomas Kurth vertritt die Gesellschaft gesetzlich. Der Rechtsanwalt Björn-Till Till wurde als Insolvenzverwalter bestellt und übt sein Amt seit dem 19.05.2022 aus. Im Januar 2025 hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO beliefen sich auf 40.396,37 EUR, wofür ein Verteilungsbetrag von 120,10 EUR zur Verfügung stand. Aufgrund der Mitteilung des Insolvenzverwalters reichte die Masse nicht aus, um die Verfahrenskosten zu decken. Das Gericht hat das Verfahren mangels kostendeckender Masse gemäß § 207 InsO eingestellt. Die Vergütung und Auslagen des Verwalters wurden festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 77/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 40783 eingetragenen Bestattungshaus Schmitz GmbH, Hauptstr. 10, 50126 Bergheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Kurth, Meißener Straße 1 - 3, 50126 Ber…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 77/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 40783 eingetragenen Bestattungshaus Schmitz GmbH, Hauptstr. 10, 50126 Bergheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Kurth, Meißener Straße 1 - 3, 50126 Bergheim
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 eingesehen werden.
70a IN 77/21
Amtsgericht Köln, 06.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 77/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 40783 eingetragenen Bestattungshaus Schmitz GmbH, Hauptstr. 10, 50126 Bergheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Thomas KurthMeißener Straße 1 - 3, 50126 Bergheim…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 77/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 40783 eingetragenen Bestattungshaus Schmitz GmbH, Hauptstr. 10, 50126 Bergheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Thomas KurthMeißener Straße 1 - 3, 50126 Bergheim
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 40.396,37 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 120,10 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
70a IN 77/21
Amtsgericht Köln, 31.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 77/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 40783 eingetragenen Bestattungshaus Schmitz GmbH, Hauptstr. 10, 50126 Bergheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Kurth, Meißener Straße 1 - 3, 50126 …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 77/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 40783 eingetragenen Bestattungshaus Schmitz GmbH, Hauptstr. 10, 50126 Bergheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Kurth, Meißener Straße 1 - 3, 50126 Bergheim
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 15.04.2025 einen Kostenvorschuss in Höhe von 2 500,00 EUR bei der Zahlstelle Köln, Deutsche Bundesbank Filiale Köln IBAN DE87370000000037001512 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70a IN 77/21
Amtsgericht Köln, 15.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 77/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 40783 eingetragenen Bestattungshaus Schmitz GmbH, Hauptstr. 10, 50126 Bergheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Kurth, Meißener Straße 1 - 3, 50126 …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 77/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 40783 eingetragenen Bestattungshaus Schmitz GmbH, Hauptstr. 10, 50126 Bergheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Kurth, Meißener Straße 1 - 3, 50126 Bergheim
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Björn-Till Till, Bahnstr. 3, 50126 Bergheim
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx €
Zwischensumme xxx €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx € xxx €
Endbetrag xxx €
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 19.05.2022 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 120,10 €.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach 1.400,00 € (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV beträgt unter Berücksichtigung von 5 Gläubigern 1.400,00 €.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 09.01.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portoauslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 eingesehen werden.
70a IN 77/21
Amtsgericht Köln, 15.01.2025
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