Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Besthomegermany GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Lindlfeldweg 4 a, 83607 Holzkirchen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 298201
EUID
DED2601V.HRB298201
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 244/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Notfrist zur Beschwerde
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb eines Onlineportals zum Kauf und Verkauf von Waren verschiedener Art, insbesondere von Lebensmitteln und Artikeln des täglichen Bedarfs, Baustoffe, Anlagen, Textilien, Haustextilien und Möbeln und insbesondere auch An- und Verkauf, sowie Vermietung von Gebäuden aller Art. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung von Software, Erbringung von IT Managementdienstleistungen für Dritte im Bereich Softwareentwicklung, SEO (Search Engine Optimization) und Grafiken sowie Beratung im Zusammenhang mit dem Betreiben eines Onlineshops sowie Social Media. Weiter ist Gegenstand des Unternehmens: Die Unterstützung von Kindern aus Drittländern, die nach Deutschland einreisen, bei der Integration in das Schulleben durch eine Online-Plattform; Unterstützung von Kindern bei der Sprachförderung der deutschen Sprache sowie Unterstützung in den Fächern, in denen diese schulische Schwierigkeiten haben; Unterstützung von in Deutschland geborenen Kindern, die schulische Schwierigkeiten haben, sowie Sprachkurse für Erwachsene. Die Leistungen erfolgen über eine Online-Plattform bzw. ein online Lernportal.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Wolfratshausen hat den Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Besthomegermany GmbH mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 244/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Besthomegermany GmbH, Lindfeldweg 4 a, 83607 Holzkirchen, vertreten durch den Geschäftsführer Caglayan Davut
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 298201
- Schuldnerin -
|
Beschluss:
…
IN 244/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Besthomegermany GmbH, Lindfeldweg 4 a, 83607 Holzkirchen, vertreten durch den Geschäftsführer Caglayan Davut
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 298201
- Schuldnerin -
|
Beschluss:
Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Wolfratshausen
Bahnhofstr. 18
82515 Wolfratshausen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 03.08.2026
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