Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Betolz GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Senefelderstraße 4A, 63594 Hasselroth
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 98346
EUID
DEM1502.HRB98346
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
69/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche
Adresse
Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main
Telefon
069 9591100
E-Mail
Termine & Fristen
Fristende Stellungnahme
26.03.2025
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Interieur, sowie das Entwerfen, Entwickeln und die Herstellung von Interieur.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Betolz GmbH, mit Sitz in Hasselroth (HRB 98346, AG Hanau), wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Berechnungsgrundlage beträgt 495.284,65 €. Der vorläufige Verwalter erhält eine Vergütung in Höhe von 96 % der für einen ordentlichen Verwalter üblichen Vergütung gemäß § 11 InsVV. Zudem sind die Auslagen in beantragter Höhe sowie die Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV zu erstatten, jeweils zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Masse zu entnehmen. Im Rahmen des Verfahrens wurde zudem die Gelegenheit zur Stellungnahme für die Schuldnerin und die Gläubiger zum beantragten Vergütungsantrag (der Erhöhungen um 66 Prozentpunkte vorsieht) innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung eingeräumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 69/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Betolz GmbH, Senefelder Str. 4A, 63594 Hasselroth (AG Hanau, HRB 98346), vertr. d.: 1. Daniel Straub, Im Hirtengarten 33, 63589 Linsengericht, (Geschäftsführer), 2. Alexander Wilhelm, Lindenstraße 24, 63594 Hasselroth, (Geschäftsführer), wird die Vergütung de…
70 IN 69/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Betolz GmbH, Senefelder Str. 4A, 63594 Hasselroth (AG Hanau, HRB 98346), vertr. d.: 1. Daniel Straub, Im Hirtengarten 33, 63589 Linsengericht, (Geschäftsführer), 2. Alexander Wilhelm, Lindenstraße 24, 63594 Hasselroth, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach § 11 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069 9591100, Fax: 069 95911080, E-Mail: mail@hgw.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 495.284,65 €
Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV ein Bruchteil der Vergütung für einen Verwalter zu, der auf 96 % festgesetzt wird
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 06.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 69/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Betolz GmbH, Senefelder Str. 4A, 63594 Hasselroth (AG Hanau, HRB 98346), vertr. d.: 1. Daniel Straub, Im Hirtengarten 33, 63589 Linsengericht, (Geschäftsführer), 2. Alexander Wilhelm, Lindenstraße 24, 63594 Hasselroth, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
De…
70 IN 69/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Betolz GmbH, Senefelder Str. 4A, 63594 Hasselroth (AG Hanau, HRB 98346), vertr. d.: 1. Daniel Straub, Im Hirtengarten 33, 63589 Linsengericht, (Geschäftsführer), 2. Alexander Wilhelm, Lindenstraße 24, 63594 Hasselroth, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. Es sind Erhöhungen in Höhe von 66 Prozentpunkten beantragt.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hanau, 12.03.2025
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