Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Beton Fertigteilbau Bebra GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Hersfeld HRB 2186
EUID
DEM1305.HRB2186
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Hersfeld
Aktenzeichen
11 IN 47/16
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Eugenius Wilhelm Utz
Adresse
Werner-Lamberz-Str. 12, 36433 Bad Salzungen
Termine & Fristen
Aufhebung
20.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beton Fertigteilbau Bebra GmbH ist am 20.08.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Das Verfahren wurde vom Amtsgericht Bad Hersfeld geführt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 47/16: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beton Fertigteilbau Bebra GmbH, Eisenacher Str. 100, 36179 Bebra (AG Bad Hersfeld, HRB 2186), vertr. d.: Eugenius Wilhelm, bei Utz, Werner-Lamberz-Str. 12, 36433 Bad Salzungen, (Geschäftsführer), ist am 20.08.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlu…
11 IN 47/16: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beton Fertigteilbau Bebra GmbH, Eisenacher Str. 100, 36179 Bebra (AG Bad Hersfeld, HRB 2186), vertr. d.: Eugenius Wilhelm, bei Utz, Werner-Lamberz-Str. 12, 36433 Bad Salzungen, (Geschäftsführer), ist am 20.08.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 20.08.2026
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