Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Betonwerk Schrewe GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Raiffeisenstr. 12, 32312 Lübbecke
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 5851
EUID
DER2108.HRA5851
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 486/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
01.09.2024 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.10.2024
Berichtstermin
14.11.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
14.11.2024 , 10:00 Uhr
Gläubigerversammlung
28.05.2026 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Betonwerk Schrewe GmbH & Co. KG wurde vom Amtsgericht Bielefeld unter dem Aktenzeichen 43 IN 486/24 behandelt. Am 10.07.2024 sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Das Verfahren ist eröffnet. Am 06.02.2025 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Ein Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin ist auf den 28.05.2026 um 11:00 Uhr im Amtsgericht Bielefeld angesetzt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Betonwerk Schrewe GmbH & Co. KG wurde am 01.09.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.10.2024 anzumelden. Ein Termin zur Glä…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Betonwerk Schrewe GmbH & Co. KG wurde am 01.09.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.10.2024 anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, einschließlich des Berichts- und Prüfungstermins, ist am 14.11.2024 angesetzt. Am 06.02.2025 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen ist ein Termin am 28.05.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 486/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 5851 eingetragenen Betonwerk Schrewe GmbH & Co. KG, Raiffeisenstraße 12, 32312 Lübbecke, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin Betonwerk Schrewe Verwal…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 486/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 5851 eingetragenen Betonwerk Schrewe GmbH & Co. KG, Raiffeisenstraße 12, 32312 Lübbecke, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin Betonwerk Schrewe Verwaltungs-GmbH, Ravensberger Straße 60, 32312 Lübbecke, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Friedrich Schrewe,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Handschuh + Lehmann, Hermannstr. 7, 32423 Minden
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier: Genehmigung des Grundstückskaufvertrages des Notars Bernd Arning in Lübbecke vom 02.03.2026 (UVZ-Nummer 131/2026), bestimmt auf
Donnerstag, 28.05.2026, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, 0. Etage, Sitzungssaal 19.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 486/24
Amtsgericht Bielefeld, 24.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 486/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Betonwerk Schrewe GmbH & Co. KG, Raiffeisenstraße 12, 32312 Lübbecke, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin Betonwerk Schrewe Verwaltungs-GmbH, Ravensberger Straße 60, 32312 Lübbecke, diese vertreten du…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 486/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Betonwerk Schrewe GmbH & Co. KG, Raiffeisenstraße 12, 32312 Lübbecke, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin Betonwerk Schrewe Verwaltungs-GmbH, Ravensberger Straße 60, 32312 Lübbecke, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Friedrich Schrewe,
ist am 10.07.2024, um 11:18 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff, Ostertorstr. 7, 32312 Lübbecke bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 486/24
Amtsgericht Bielefeld, 10.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 486/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Betonwerk Schrewe GmbH & Co. KG, Raiffeisenstraße 12, 32312 Lübbecke, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin Betonwerk Schrewe Verwaltungs-GmbH, Ravensberger Straße 60, 32312 Lübbecke, diese vertreten durch den Ge…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 486/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Betonwerk Schrewe GmbH & Co. KG, Raiffeisenstraße 12, 32312 Lübbecke, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin Betonwerk Schrewe Verwaltungs-GmbH, Ravensberger Straße 60, 32312 Lübbecke, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Friedrich Schrewe,
ist am 06.02.2025 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
43 IN 486/24
Amtsgericht Bielefeld, 10.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 486/24
Über das Vermögen
der Betonwerk Schrewe GmbH & Co. KG, Raiffeisenstraße 12, 32312 Lübbecke, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin Betonwerk Schrewe Verwaltungs-GmbH, Ravensberger Straße 60, 32312 Lübbecke, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 486/24
Über das Vermögen
der Betonwerk Schrewe GmbH & Co. KG, Raiffeisenstraße 12, 32312 Lübbecke, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin Betonwerk Schrewe Verwaltungs-GmbH, Ravensberger Straße 60, 32312 Lübbecke, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Friedrich Schrewe,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2024, um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 08.07.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff, Ostertorstr. 7, 32312 Lübbecke.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 14.11.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, 0. Etage, Sitzungssaal 19.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- Ermächtigung zur Stilllegung des Betriebs der Schuldnerin
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 31.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.127 niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
43 IN 486/24
Bielefeld, 01.09.2024
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