Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Betreibergesellschaft Parkhotel Ropeter GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRB 201061
EUID
DEP2204.HRB201061
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Michael Baumann
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Betreibergesellschaft Parkhotel Ropeter GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat einen Vergütungsantrag gestellt. Das Amtsgericht Göttingen hat beschlossen, der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung zu geben. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 97/23 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Betreibergesellschaft Parkhotel Ropeter GmbH, Kasseler Landstraße 45, 37081 Göttingen (AG Göttingen, HRB 201061), vertr. d.: Michael Baumann, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des I…
74 IN 97/23 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Betreibergesellschaft Parkhotel Ropeter GmbH, Kasseler Landstraße 45, 37081 Göttingen (AG Göttingen, HRB 201061), vertr. d.: Michael Baumann, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Göttingen, 29.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 97/23 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Betreibergesellschaft Parkhotel Ropeter GmbH, Kasseler Landstraße 45, 37081 Göttingen (AG Göttingen, HRB 201061), vertr. d.: Michael Baumann, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karina Schwarz…
74 IN 97/23 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Betreibergesellschaft Parkhotel Ropeter GmbH, Kasseler Landstraße 45, 37081 Göttingen (AG Göttingen, HRB 201061), vertr. d.: Michael Baumann, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karina Schwarz festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Göttingen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 45 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich Vorschuss gem. Beschluss vom 22.05.2026
EUR
Gesamtbetrag
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 26.06.2024 beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 292.826,88 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Ein Zuschlag von 35 % für die Sanierungsbemühungen und die Auseinandersetzung mit der Verpächterin der Schuldnerin ist gerechtfertigt, da das vorläufige Insolvenzverfahren in besonderem Maße durch die konfliktreiche Auseinandersetzung mit der Verpächterin geprägt war. Die umfangreichen Verhandlungen über die Fortführung des Hotelbetriebs, die Geltendmachung des Vermieterpfandrechts sowie die erforderlichen gerichtlichen Maßnahmen zur Sicherung der Betriebsfortführung verursachten einen erheblichen Mehraufwand und erschwerten die Sanierungsbemühungen erheblich.
Ein weiterer Zuschlag von 10 % ist wegen des erhöhten Aufwands im Zusammenhang mit den 28 Arbeitnehmern und der Durchführung der Insolvenzgeldvorfinanzierung gerechtfertigt. Hierzu gehörten insbesondere die Information und Betreuung der Belegschaft sowie die umfangreiche Abstimmung mit der Agentur für Arbeit und dem finanzierenden Kreditinstitut zur Sicherung der Lohnansprüche und der Betriebsfortführung.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 03.07.2026
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