Berichts- und PrüfungsterminSchleswig-HolsteinVR 3844
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Betreute Grundschule der Gerhard-Hauptmann-Schule e.V.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.V.
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Kiel VR 3844
EUID
DEX1517R.VR3844
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kiel - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
00227-24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Thürk
Kanzlei
Kanzlei am Lessingplatz
Adresse
Lessingplatz 4, 24116 Kiel
Termine & Fristen
Prüfungstermin
10.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Betreute Grundschule der Gerhard-Hauptmann-Schule e.V. ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Kiel. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung einer nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 10.07.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die Forderung bei Gericht eingehen, andernfalls gilt die Forderung als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Forderungstabelle und Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 50132/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Betreute Grundschule der Gerhard-Hauptmann-Schule e.V., Große Ziegelstr. 62, 24148 Kiel, vertreten durch die Vorstände Bianka Hencke, Torsten Liethmann und Alexander Christopher Riedel, geb. Riedel
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: VR 3844 KI…
25 IN 50132/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Betreute Grundschule der Gerhard-Hauptmann-Schule e.V., Große Ziegelstr. 62, 24148 Kiel, vertreten durch die Vorstände Bianka Hencke, Torsten Liethmann und Alexander Christopher Riedel, geb. Riedel
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: VR 3844 KI
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Thomas Thürk, -Kanzlei am Lessingplatz-, Lessingplatz 4, 24116 Kiel, Gz.: 00227-24
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 10.07.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Kiel - Insolvenzgericht - 05.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 50132/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Betreute Grundschule der Gerhard-Hauptmann-Schule e.V., Große Ziegelstr. 62, 24148 Kiel, vertreten durch die Vorstände Bianka Hencke, Torsten Liethmann und Alexander Christopher Riedel, geb. Riedel
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: VR 3844 KI…
25 IN 50132/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Betreute Grundschule der Gerhard-Hauptmann-Schule e.V., Große Ziegelstr. 62, 24148 Kiel, vertreten durch die Vorstände Bianka Hencke, Torsten Liethmann und Alexander Christopher Riedel, geb. Riedel
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: VR 3844 KI
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Thomas Thürk, -Kanzlei am Lessingplatz-, Lessingplatz 4, 24116 Kiel, Gz.: 00227-24
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Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Marcus Janca, Westring 455, 24118 Kiel, wurden festgesetzt.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kiel - Insolvenzgericht - 22.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 50132/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Betreute Grundschule der Gerhard-Hauptmann-Schule e.V., Große Ziegelstr. 62, 24148 Kiel, vertreten durch die Vorstände Bianka Hencke, Torsten Liethmann und Alexander Christopher Riedel, geb. Riedel
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: VR 3844 KI…
25 IN 50132/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Betreute Grundschule der Gerhard-Hauptmann-Schule e.V., Große Ziegelstr. 62, 24148 Kiel, vertreten durch die Vorstände Bianka Hencke, Torsten Liethmann und Alexander Christopher Riedel, geb. Riedel
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: VR 3844 KI
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Thomas Thürk, -Kanzlei am Lessingplatz-, Lessingplatz 4, 24116 Kiel, Gz.: 00227-24
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 26.08.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Kiel erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 17.480,46 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 4.756,24 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Kiel
Deliusstraße 22
24114 Kiel
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Kiel - Insolvenzgericht - 22.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 50132/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Betreute Grundschule der Gerhard-Hauptmann-Schule e.V., Große Ziegelstr. 62, 24148 Kiel, vertreten durch die Vorstände Bianka Hencke, Torsten Liethmann und Alexander Christopher Riedel, geb. Riedel
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: VR 3844 KI…
25 IN 50132/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Betreute Grundschule der Gerhard-Hauptmann-Schule e.V., Große Ziegelstr. 62, 24148 Kiel, vertreten durch die Vorstände Bianka Hencke, Torsten Liethmann und Alexander Christopher Riedel, geb. Riedel
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: VR 3844 KI
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Thomas Thürk, -Kanzlei am Lessingplatz-, Lessingplatz 4, 24116 Kiel, Gz.: 00227-24
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 17.480,46 EUR steht ein Betrag von 4.756,24 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kiel - Insolvenzgericht - 22.07.2026
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