Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Betreutes Wohnen Hohberg gemeinnützige GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
gGmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB HRB
EUID
DEB8536.HRBHRB
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
512/22
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
27.12.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Betreutes Wohnen Hohberg gemeinnützige GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Freiburg, während die Bekanntmachung vom Amtsgericht Offenburg als Insolvenzgericht stammt. Die Prüfung der bis zum 30. September 2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, den Forderungsanmeldungen bis zum 27. Dezember 2024 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden; eine einfache E-Mail ist nicht wirksam. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine separate Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; widerspruchlose Forderungen gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Betreutes Wohnen Hohberg gemeinnützige GmbH ist anhängig. Im schriftlichen Verfahren erfolgt die Prüfung der bis zum 30.09.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 33-37). Den Beteiligten steht bis zum 27.12.2024 Gelegenheit offen…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Betreutes Wohnen Hohberg gemeinnützige GmbH ist anhängig. Im schriftlichen Verfahren erfolgt die Prüfung der bis zum 30.09.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 33-37). Den Beteiligten steht bis zum 27.12.2024 Gelegenheit offen, den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen; ein Widerspruch per E-Mail ist unwirksam. Nach Ablauf dieser Frist werden die Forderungen geprüft, wobei widerspruchlose Forderungen als festgestellt gelten. Parallel dazu wurde in einem anderen Verfahren über das Vermögen der E.B GmbH der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
30 IN 512/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Betreutes Wohnen Hohberg gemeinnützige GmbH, Hauptstraße 41, 77749 Hohberg, vertreten durch den Geschäftsführer Franz Klumpp
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 722928
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 30.09.2024 nachtr…
30 IN 512/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Betreutes Wohnen Hohberg gemeinnützige GmbH, Hauptstraße 41, 77749 Hohberg, vertreten durch den Geschäftsführer Franz Klumpp
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 722928
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 30.09.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 33-37 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.12.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 08.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
40 IN 279/25
|
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
E.B GmbH, Hauptstraße 54a, 77694 Kehl, vertreten durch die Geschäftsführer Abderrahim Bahammou und Aliekber Paul Eker
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 730872
- Schuldnerin -
…
40 IN 279/25
|
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
E.B GmbH, Hauptstraße 54a, 77694 Kehl, vertreten durch die Geschäftsführer Abderrahim Bahammou und Aliekber Paul Eker
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 730872
- Schuldnerin -
|
Beschluss:
Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Offenburg
Hindenburgstraße 5
77654 Offenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 29.07.2026
|
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.