Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Betreuungs- und Förderverein "Torstübchen" Gommern e.V.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.V.
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal VR 50252
EUID
DEW1215.VR50252
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stendal
Aktenzeichen
7 IN 8/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Karina Schwarz
Adresse
Klausener Straße 24, 39112 Magdeburg
Telefon
0391-6286260
E-Mail
Termine & Fristen
Stichtag besonderer Prüfungstermin
02.04.2026
Stichtag besondere Gläubigerversammlung
29.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Betreuungs- und Förderverein "Torstübchen" Gommern e.V. ist beim Amtsgericht Stendal anhängig (Aktenzeichen 7 IN 8/23). Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 02.04.2026 bestimmt wurde. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin sind festgesetzt worden; die Beträge unterliegen gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO keiner Veröffentlichungspflicht. Der verfügbare Massebestand beträgt 33.661,00 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 80.995,07 EUR zu berücksichtigen sind. Das Verfahren wird voraussichtlich gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt. Der Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung ist auf den 29.06.2026 festgelegt, bis zu dem Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung, die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden können.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 8/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Betreuungs- und Förderverein "Torstübchen" Gommern e.V., Albert-Schweitzer-Straße 33, 39245 Gommern (AG Stendal, VR 50252), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 17…
7 IN 8/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Betreuungs- und Förderverein "Torstübchen" Gommern e.V., Albert-Schweitzer-Straße 33, 39245 Gommern (AG Stendal, VR 50252), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 02.04.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Stendal, 16.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 8/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Betreuungs- und Förderverein "Torstübchen" Gommern e.V., Albert-Schweitzer-Straße 33, 39245 Gommern (AG Stendal, VR 50252), sind die einfache Staffelvergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin auf Grundlage einer Berechnungsmasse in Höhe von 42.562,25 EUR g…
7 IN 8/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Betreuungs- und Förderverein "Torstübchen" Gommern e.V., Albert-Schweitzer-Straße 33, 39245 Gommern (AG Stendal, VR 50252), sind die einfache Staffelvergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin auf Grundlage einer Berechnungsmasse in Höhe von 42.562,25 EUR gemäß §§ 1,2,4,7,8 und 10 InsVV festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Stendal eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtvergütungsanspruch
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 10.10.2025 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 42.562,25 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 217,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 62 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Stendal, 23.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 8/23: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen des Betreuungs- und Förderverein "Torstübchen" Gommern e.V., Albert-Schweitzer-Straße 33, 39245 Gommern (AG Stendal, VR 50252), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 29.06.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datu…
7 IN 8/23: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen des Betreuungs- und Förderverein "Torstübchen" Gommern e.V., Albert-Schweitzer-Straße 33, 39245 Gommern (AG Stendal, VR 50252), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 29.06.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Stendal, 06.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 8/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Betreuungs- und Förderverein "Torstübchen" Gommern e.V., Albert-Schweitzer-Straße 33, 39245 Gommern (AG Stendal, VR 50252), ist das Verteilungsverzeichnis auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Stendal zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die I…
7 IN 8/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Betreuungs- und Förderverein "Torstübchen" Gommern e.V., Albert-Schweitzer-Straße 33, 39245 Gommern (AG Stendal, VR 50252), ist das Verteilungsverzeichnis auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Stendal zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karina Schwarz, Klausener Straße 24, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391-6286260, Fax: 0391-62862-66, E-Mail: magdeburg@insolvenzverwaltungen.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 33.661,00 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 80.995,07 EUR zu berücksichtigen. Das Verfahren wird voraussichtlich gemäß § 211 InsO eingestellt.
Amtsgericht Stendal, 06.05.2026
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