Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
NESTOR Haus & Grund UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Merseburger Straße 46 a, 06231 Bad Dürrenberg
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRA 6225
EUID
DEW1215.HRA6225
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 523/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
13.02.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NESTOR Haus & Grund UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 13.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Gegen diese Entscheidung kann von der Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 523/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NESTOR Haus & Grund UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Merseburger Straße 46 a, 06231 Bad Dürrenberg (AG Stendal, HRA 6225), vertr. d.: 1. Nestor Verwaltungs II UG (haftungsbeschränkt), Merseburger Straße 46 a, 06231 Bad Dürrenberg, (persönlich haften…
59 IN 523/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NESTOR Haus & Grund UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Merseburger Straße 46 a, 06231 Bad Dürrenberg (AG Stendal, HRA 6225), vertr. d.: 1. Nestor Verwaltungs II UG (haftungsbeschränkt), Merseburger Straße 46 a, 06231 Bad Dürrenberg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Katrin Mennicke, Merseburger Straße 46 a, 06231 Bad Dürrenberg, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 13.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Halle (Saale) eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale) an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 13.02.2026
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