Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Beutler Werbetechnik GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Rehagen 16, 30165 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRA 25563
EUID
DEP2305.HRA25563
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
902 IN 184/12
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert
Adresse
Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover
Telefon
0511 626287-0
Termine & Fristen
Stichtag Schlusstermin
08.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beutler Werbetechnik GmbH & Co. KG ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert hat seine Vergütung und Auslagen sowie die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festsetzen lassen. Im Verfahren wurden 225 Gläubiger mit Forderungen in Höhe von insgesamt 6.003.671,02 EUR angemeldet. Der verfügbare Massebestand beträgt 281.667,47 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 3.198.227,33 EUR zu berücksichtigen sind. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und das schriftliche Verfahren angeordnet. Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 08.06.2026. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 184/12 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beutler Werbetechnik GmbH & Co. KG, Rehagen 16, 30165 Hannover (AG Hannover, HRA 25563), vertr. d.: 1. beutler werbetechnik Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Rehagen 16, 30165 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.…
902 IN 184/12 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beutler Werbetechnik GmbH & Co. KG, Rehagen 16, 30165 Hannover (AG Hannover, HRA 25563), vertr. d.: 1. beutler werbetechnik Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Rehagen 16, 30165 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sabine Beutler, Grethem, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 135 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 27.02.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
II.
III.
1. Betriebsfortführung: Der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin wurde über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinaus zunächst uneingeschränkt unter der Aufsicht des Insolvenzverwalters fortgeführt. Zur Reduzierung der Personalkosten musste gegenüber 22 Mitarbeitern betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden. Darüber hinaus wurden die Mitarbeiter unwiderruflich von der Erbringung ihrer Arbeitsleistung freigestellt. Die bereits im Antragsverfahren installierte Liquiditätsplanung wurde fortgeführt, so dass jederzeit ein Soll-/Ist-Abgleich möglich war. Die zu tätigenden Bestellungen und auszulösenden Aufträge wurden geprüft und nach Bestätigung ausgeführt. Ein Überschuss im Rahmen der Betriebsfortführung/Ausproduktion wurde nicht erwirtschaftet. Es wurde ein Zuschlag von 50% beantragt und festgesetzt.
2. Arbeitsrechtliche Sachverhalte: Insgesamt wurden 9 Mitarbeiter sowie 2 Auszubildende unwiderruflich von der Erbringung ihrer Arbeitsleistung freigestellt. Die verbleibenden 16 Mitarbeiter wurden zum Zwecke der Ausproduktion bis zur endgültigen Einstellung des schuldnerischen Geschäftsbetriebes weiter beschäftigt. Mit Verfahrenseröffnung wurden die Insolvenzgeldbescheinigungen umgehend erstellt und der Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Hannover, zur weiteren Veranlassung übermittelt. Ein Zuschlag von 30% wurde beantragt und festgestzt.
3. Aus-/Absonderungsrechte: Die Gegenstände, welche der Aussonderung zu unterstellen waren, wurden im Rahmen mehrerer Aussonderungstermine an die jeweiligen Eigentümer herausgegeben.
Absonderungsrechte waren bei dem schuldnerischen Fuhrpark sowie dem Grundvermögen zu beachten. Zudem wurden mit den Sicherungsgebern hinsichtlich des Grundvermögens sowie vereinzelt hinsichtlich des Umlaufvermögens Massekostenbeiträge zu Gunsten der Insolvenzmasse ausgehandelt. Ein Zuschlag wurde i.H.v. 40% bewilligt.
4. Gläubiger: In diesem Insolvenzverfahren haben 225 Gläubiger 451 Forderungen mit einem Volumen in Höhe von insgesamt EUR 6.003.671,02 zur Insolvenztabelle angemeldet (Rang 0, lfd. Nr. 1 - 225). Im Verfahrensverlauf waren die geltend gemachte Rechte zu klären und die Insolvenzforderungen aufzuarbeiten. Ein Zuschlag von 30% wurde festgesetzt.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 1.349,60 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 482 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 oder dem Landgericht Hannover, Volgersweg 65, 30175 Hannover, Postanschrift: Postfach 37 29, 30037 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1256291412559-000183631 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 184/12 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beutler Werbetechnik GmbH & Co. KG, Rehagen 16, 30165 Hannover (AG Hannover, HRA 25563), vertr. d.: 1. beutler werbetechnik Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Rehagen 16, 30165 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.…
902 IN 184/12 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beutler Werbetechnik GmbH & Co. KG, Rehagen 16, 30165 Hannover (AG Hannover, HRA 25563), vertr. d.: 1. beutler werbetechnik Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Rehagen 16, 30165 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sabine Beutler, Grethem, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert, Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover, Tel.: 0511 626287-0, Fax: 0511 626287-10 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 281.667,47 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 3.198.227,33 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 184/12 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beutler Werbetechnik GmbH & Co. KG, Rehagen 16, 30165 Hannover (AG Hannover, HRA 25563), vertr. d.: 1. beutler werbetechnik Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Rehagen 16, 30165 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.…
902 IN 184/12 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beutler Werbetechnik GmbH & Co. KG, Rehagen 16, 30165 Hannover (AG Hannover, HRA 25563), vertr. d.: 1. beutler werbetechnik Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Rehagen 16, 30165 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sabine Beutler, Grethem, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 08.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 184/12 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beutler Werbetechnik GmbH & Co. KG, Rehagen 16, 30165 Hannover (AG Hannover, HRA 25563), vertr. d.: 1. beutler werbetechnik Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Rehagen 16, 30165 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.…
902 IN 184/12 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beutler Werbetechnik GmbH & Co. KG, Rehagen 16, 30165 Hannover (AG Hannover, HRA 25563), vertr. d.: 1. beutler werbetechnik Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Rehagen 16, 30165 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sabine Beutler, Grethem, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 11 InsVV a.F.
EUR
um 120 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich bereits mit Beschluss vom 10.03.2020 festgesetzter Vergütung
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 26.02.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 1.912.189,66 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 11 InsVV a.F. daraus ein Bruchteil zu, der auf 40 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Bezüglich der bereits festgesetzten Zuschläge wird auf den Vergütungsbeschluss vom 10.03.2020 Bezug genommen.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 oder dem Landgericht Hannover, Volgersweg 65, 30175 Hannover, Postanschrift: Postfach 37 29, 30037 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1256291412559-000183631 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 08.04.2026
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