Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BFT Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kirchhellener Str. 9 a, 46236 Bottrop
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 15847
EUID
DER2507.HRB15847
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
163 IN 35/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
02.07.2026
Beschluss Forderungsprüfung
17.07.2026
Prüfungstermin
31.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Dienstleistung Lager Logistik, Vermittlung von Aufträgen, Fahrzeugaufbereitung, LKW Vermietung, Transport und Kurierfahrten bis 3,5 Tonnen, Handel mit Autoteilen und Autoreifen, Handel von Non-Food.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BFT Service GmbH ist Gegenstand dieser Bekanntmachung. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15847 eingetragen und hat ihren Sitz in Bottrop. Gesetzlich vertreten wird sie durch die Geschäftsführerin Frau Filiz Bodur. Am 02.07.2026 ist beim Amtsgericht Essen die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Die Bekanntmachung wurde am 03.07.2026 vom Amtsgericht Essen veröffentlicht.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BFT Service GmbH ist beim Amtsgericht Essen anhängig. Am 02.07.2026 hat der Insolvenzverwalter die Anzeige eingereicht, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Im weiteren Verfahrensverlauf wurde angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht gep…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BFT Service GmbH ist beim Amtsgericht Essen anhängig. Am 02.07.2026 hat der Insolvenzverwalter die Anzeige eingereicht, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Im weiteren Verfahrensverlauf wurde angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 31.08.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 35/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15847 eingetragenen BFT Service GmbH, Kirchhellener Str. 9a, 46236 Bottrop, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Filiz Bodur, Zum Lith 133, 47055 Dui…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 35/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15847 eingetragenen BFT Service GmbH, Kirchhellener Str. 9a, 46236 Bottrop, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Filiz Bodur, Zum Lith 133, 47055 Duisburg
ist am 02.07.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
163 IN 35/23
Amtsgericht Essen, 03.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 35/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15847 eingetragenen BFT Service GmbH, Kirchhellener Str. 9a, 46236 Bottrop, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Filiz Bodur, Zum Lith 133, 47055 Dui…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 35/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15847 eingetragenen BFT Service GmbH, Kirchhellener Str. 9a, 46236 Bottrop, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Filiz Bodur, Zum Lith 133, 47055 Duisburg
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 31.08.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen, Zimmer Nr. 166 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung eines Rechtsmittels oder eines Rechtsbehelfs ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
163 IN 35/23
Amtsgericht Essen, 17.07.2026
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