Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
B.G.D. - Security GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Siebenbürgenstraße 5, 60388 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 107638
EUID
DEM1201.HRB107638
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 25/25 B-12-
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Nicolai Fischer
Kanzlei
White & Case LLP
Adresse
Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 36 50 69 98 0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.05.2025 , 13:00 Uhr
Eröffnung
04.08.2025 , 13:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.10.2025
Einspruchsfrist
03.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Dienstleitungen im Bereich Personen- und Objektüberwachung, Dienstleitungen im Bereich Gebäudereinigung sowie Hostessenservice.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der B.G.D. - Security GmbH ist am 08.05.2025 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Nicolai Fischer bestellt worden. Das Insolvenzverfahren ist am 04.008.2025 um 13:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist bestellt. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 20.10.2025 anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge (wie die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Entscheidung über die Fortführung des Unternehmens) sind bis zum 03.11.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main einzureichen. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 25/25 B-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der B.G.D. - Security GmbH, Siebenbürgenstraße 5, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107638), vertr. d.: Bogic Popovic, (Geschäftsführer), ist am 08.05.2025 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeord…
810 IN 25/25 B-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der B.G.D. - Security GmbH, Siebenbürgenstraße 5, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107638), vertr. d.: Bogic Popovic, (Geschäftsführer), ist am 08.05.2025 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Nicolai Fischer, White & Case LLP, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0 bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 08.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main
02.06.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 25/25 B-11-6
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
B.G.D. - Security GmbH, Siebenbürgenstraße 5, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107638),
vertreten durch:
Bogic Popovic, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
werden für den vor…
Amtsgericht Frankfurt am Main
02.06.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 25/25 B-11-6
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
B.G.D. - Security GmbH, Siebenbürgenstraße 5, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107638),
vertreten durch:
Bogic Popovic, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
werden für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR xxx
Auslagenpauschale: EUR xxx
Umsatzsteuer: EUR xxx
Summe: EUR xxx
Der über die erfolgte Festsetzung hinausgehende Antrag wird als unbegründet zurückgewiesen.
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 66.594,46 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR xxx.
Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt.
Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen haben.
Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund der durch die ungeordnete bzw. nicht vorhandene Buchhaltung schwierigen Ermittlungen der Vermögensverhältnisse und des obstruktiven Verhaltes des Geschäftsführers, das die Arbeit des Insolvenzverwalters ebenfalls erschwerte, die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 15 % auf insgesamt 40 %.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR 8.885,82 ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
xxx
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 25/25 B-12-: In dem Insolvenzverfahren B.G.D. - Security GmbH, Siebenbürgenstraße 5, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107638),
vertreten durch:
Bogic Popovic, (Geschäftsführer), wurde am 04.08.2025 um 13:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Üb…
810 IN 25/25 B-12-: In dem Insolvenzverfahren B.G.D. - Security GmbH, Siebenbürgenstraße 5, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107638),
vertreten durch:
Bogic Popovic, (Geschäftsführer), wurde am 04.08.2025 um 13:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Nicolai Fischer, White & Case LLP, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 04.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 25/25 B-11-6 Am 04.08.2025 um 13:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren B.G.D. - Security GmbH, Siebenbürgenstraße 5, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107638),
vertreten durch:
Bogic Popovic, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Nicolai Fischer, White & Case LLP, …
810 IN 25/25 B-11-6 Am 04.08.2025 um 13:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren B.G.D. - Security GmbH, Siebenbürgenstraße 5, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107638),
vertreten durch:
Bogic Popovic, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Nicolai Fischer, White & Case LLP, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 20.10.2025
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 03.11.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 05.08.2025
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