Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BIE Hoch & Tief GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Akazienweg 25, 55568 Staudernheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 23982
EUID
DET2101V.HRB23982
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 81/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Cornelia Wiesmeier
Kanzlei
Rechtsanwälte Fluck u. von Römer
Adresse
Breite Str. 3a, 55124 Mainz
Telefon
06131/6338350
Termine & Fristen
Eröffnung
04.09.2025 , 16:33 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.11.2025
Berichtstermin
05.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Hoch- und Tiefbau, der Straßenbau, der Innenausbau sowie Erdarbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 04.09.2025 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BIE Hoch & Tief GmbH eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalterin ist die Rechtsanwältin Cornelia Wiesmeier bestellt. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 12.11.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Als Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin wurde der 05.12.2025 bestimmt. Bis zu diesem Termin kann die Forderungstabelle bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Kreuznach eingesehen werden. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Schuldnerin eine Restschuldbefreiung erlangen kann, wenn sie den Obliegenheiten nachkommt und keine Versagungsgründe vorliegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 3 IN 81/25 Am 04.09.2025 um 16:33 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der BIE Hoch & Tief GmbH, GmbH, Akazienweg 25, 55568 Staudernheim (AG Bad Kreuznach, HRB 23982), vertr. d.: Christian Bruch, Akazienweg 25, 55568 Staudernheim, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalterin ist: R…
Geschäfts-Nr.: 3 IN 81/25 Am 04.09.2025 um 16:33 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der BIE Hoch & Tief GmbH, GmbH, Akazienweg 25, 55568 Staudernheim (AG Bad Kreuznach, HRB 23982), vertr. d.: Christian Bruch, Akazienweg 25, 55568 Staudernheim, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Cornelia Wiesmeier, c/o Rechtsanwälte Fluck u. von Römer, Breite Str. 3a, 55124 Mainz, Tel.: 06131/6338350, Fax: 06131/6338351.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 12.11.2025.
b) Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber d. Schuldner/in haben, werden aufgefordert, nicht mehr an d. Schuldner/in sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht wird bestimmt
auf den 05.12.2025.
Bis zu diesem Termin kann die Tabelle auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
-Insolvenzgericht- Bad Kreuznach von 9.00 bis 12.00 Uhr eingesehen werden.
Im angeordneten schriftlichen Verfahren können Widersprüche gegen die Feststellung einer Forderung schriftlich eingelegt werden. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet.
Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Anträge über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66, 68, 100, 149, 157, 160, 162, 207, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten können im angeordneten schriftlichen Verfahren ebenfalls bis zum Ablauf der genannten Frist eingereicht werden.
Die Schuldnerin wird Restschuldbefreiung erlangen, wenn sie den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Hinweis: Die vorgeschriebenen Veröffentlichungen erfolgen im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Insolvenzeröffnung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 05.09.2025.
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