Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Biebl Handelsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Alsterblick 81, 22397 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 66573
EUID
DEK1101.HRB66573
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 281/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.07.2026 , 11:35 Uhr
Eröffnung
01.09.2026 , 08:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.10.2026
Berichtstermin
17.11.2026 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
17.11.2026 , 10:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Produkten aller Art einer Confiserie.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 15.07.2026 um 11:35 Uhr im Antragsverfahren über das Vermögen der Biebl Handelsgesellschaft mbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Die Antragstellerin ist nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügungsberechtigt. Als vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Nils Krause bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biebl Handelsgesellschaft mbH wurde am 15.07.2026 durch das Amtsgericht Hamburg mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet. Rechtsanwalt Nils Krause ist als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.09.2026 ist das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet w…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biebl Handelsgesellschaft mbH wurde am 15.07.2026 durch das Amtsgericht Hamburg mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet. Rechtsanwalt Nils Krause ist als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.09.2026 ist das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Der Forderungsanmeldetermin endet am 30.10.2026. Ein Berichts- und Prüfungstermin für die Gläubigerversammlung ist für den 17.11.2026 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 281/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen
er Biebl Handelsgesellschaft mbH, Handel mit Produkten aller Art einer Confiserie., Alsterblick 81, 22397 Hamburg (AG Hamburg, 66573), vertr. d.: 1. Kurt Biebl, (Geschäftsführer),
t am 15.07.2026 um 11:35 Uhr die vorläuf…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 281/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen
er Biebl Handelsgesellschaft mbH, Handel mit Produkten aller Art einer Confiserie., Alsterblick 81, 22397 Hamburg (AG Hamburg, 66573), vertr. d.: 1. Kurt Biebl, (Geschäftsführer),
t am 15.07.2026 um 11:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
erfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
um vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Nils Krause, Rosenstraße 3, 20095 Hamburg, Tel.: 040 - 740 7742 0 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67a IN 281/26
Amtsgericht Hamburg, 15.07.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67a IN 281/26 :
Über das Vermögen
der Biebl Handelsgesellschaft mbH, Handel mit Produkten aller Art einer Confiserie., Alsterblick 81, 22397 Hamburg (AG Hamburg, HRB 66573), vertr. d.: 1. Biebl Kurt (Geschäftsführer),
ist am 01.09.2026 um 08:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsa…
67a IN 281/26 :
Über das Vermögen
der Biebl Handelsgesellschaft mbH, Handel mit Produkten aller Art einer Confiserie., Alsterblick 81, 22397 Hamburg (AG Hamburg, HRB 66573), vertr. d.: 1. Biebl Kurt (Geschäftsführer),
ist am 01.09.2026 um 08:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Nils Krause, Rosenstraße 3, 20095 Hamburg, Tel.: 040 - 740 7742 0.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.10.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 17.11.2026, 10:30 Uhr, Raum B405, Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung,
vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO);
insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der
Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die
Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Amtsgericht Hamburg, 01.09.2026
Datenschutzhinweise:
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