Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Biesenthal Transport GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Im Schadlohn 56, 77933 Lahr
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 702691
EUID
DEB8536.HRB702691
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenburg
Aktenzeichen
40 IN 487/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Gesa Pantaleon, gen. Stemberg
Adresse
Okenstrasse 59, 77652 Offenburg
Termine & Fristen
Amtsentlassung und Neubesetzung
05.02.2024
Gegenstand des Unternehmens
Dienstleistungen in den Bereichen Transportunternehmen im Güterkraftverkehr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biesenthal Transport GmbH ist anhängig. Die bisherige Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Sarah Schmelzer, ist auf ihren eigenen Antrag hin aus ihrem Amt entlassen worden, da sie aufgrund einer beruflichen Veränderung nicht mehr in der Lage ist, das Amt auszuüben. Zur neuen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Gesa Pantaleon, gen. Stemberg, ernannt worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
40 IN 487/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Biesenthal Transport GmbH, Bismarckstraße 8, 77933 Lahr, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Biesenthal
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 702691
- Schuldnerin -
Beschluss:
Die bisherige Insolvenzverwalterin Rechtsa…
40 IN 487/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Biesenthal Transport GmbH, Bismarckstraße 8, 77933 Lahr, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Biesenthal
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 702691
- Schuldnerin -
Beschluss:
Die bisherige Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sarah Schmelzer, Okenstrasse 59, 77652 Offenburg wird gemäß § 59 InsO auf ihren eigenen Antrag hin aus ihrem Amt entlassen, da sie aufgrund einer beruflichen Veränderung nicht mehr in der Lage ist, das Amt der Insolvenzverwalterin auszuüben.
Zur neuen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Gesa Pantaleon, gen. Stemberg, Okenstrasse 59, 77652 Offenburg ernannt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Offenburg
Hindenburgstraße 5
77654 Offenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 05.02.2024
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