Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Big Mountains Management & Services GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Hauptstr. 31, 82467 Garmisch-Partenkirchen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 285831
EUID
DED2601V.HRB285831
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München
Phase
Einstellung des Verfahrens
Gegenstand des Unternehmens
Ausübung des zulassungsfreien Gebäudereinigerhandwerks; Baufein- und Baugrobreinigung; An- und Verkauf von Reinigungsgeräten und Reinigungsmaterial; Transporte bis 3,5 Tonnen aller Art, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Servicearbeiten; internationale Transporte; Kurierdienste sowie Shuttleservice; An- und Verkauf, Vermietung und Vermittlung von Kfz aller Art; Unternehmensberatung; Tätigkeit im Internetbereich; Immobilien Consulting (Beratung und Betreuung bei der Entscheidung zum Erwerb von Immobilienbesitz); Vermittlung von Geschäftskontakten; Personalvermittlung; Betrieb einer Gastronomie; Finanzdienstleistungen ohne genehmigungspflichtige Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Big Mountains Management & Services GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Tekdas Baran Filip, ist der Antrag des antragstellenden Gläubigers mangels Masse abgewiesen worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 347/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Big Mountains Management & Services GmbH, Hauptstraße 31, 82467 Garmisch-Partenkirchen, vertreten durch den Geschäftsführer Tekdas Baran Filip
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 28…
IN 347/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Big Mountains Management & Services GmbH, Hauptstraße 31, 82467 Garmisch-Partenkirchen, vertreten durch den Geschäftsführer Tekdas Baran Filip
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 285831
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Weilheim i.OB
Alpenstr. 16
82362 Weilheim i.OB
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 08.06.2026
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