Berichts- und PrüfungsterminSchleswig-HolsteinHRA 10148
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Insolvenzprofil
Bildungsinstitut Nord GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Kiel HRA 10148
EUID
DEX1517R.HRA10148
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
91 IN 10066/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
25.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bildungsinstitut Nord GmbH & Co. KG ist eröffnet. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 25.08.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die Forderungen bei Gericht eingehen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
91 IN 10066/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bildungsinstitut Nord GmbH & Co. KG, Ilsahl 1, 24536 Neumünster, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Oma Irma GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Timon Camacho Santiago
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRA 1014…
91 IN 10066/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bildungsinstitut Nord GmbH & Co. KG, Ilsahl 1, 24536 Neumünster, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Oma Irma GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Timon Camacho Santiago
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRA 10148 KI
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 25.08.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht - 02.07.2026
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