Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
(1) Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Entwicklung und Bebauung sowie die Vermietung oder Verpachtung und Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, insbesondere des Grundstückes Billstraße 103 in Hamburg. (2) Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar fördern. Die Gesellschaft ist befugt, zu diesem Zweck andere Unternehmen zu gründen, zu erwerben und sich an ihnen zu beteiligten, auch als alleinige Komplementärin, insbesondere an der Billstraße 103 GmbH & Co. KG, und Zweigniederlassungen zu errichten, und zwar im In- und Ausland.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Billstraße 103 Verwaltungs GmbH, vertreten durch Olaf Maria Heinzmann und Martin Ernst Wolfgang Schaer, ist am 16.03.2026 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist somit nicht stattgegeben worden. Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung mit der sofortigen Beschwerde beim Amtsgericht Hamburg vorgehen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung; bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt sie zwei Tage nach der Veröffentlichung. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann innerhalb von sechs Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung Beschwerde eingelegt werden, wenn der Wert 200 EUR übersteigt.
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