Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bilsing Hotelbetrieb GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Schnellenberg 1, 57439 Attendorn
Handelsregister
Amtsgericht Siegen HRA 7386
EUID
DER2909.HRA7386
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 114/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jan Janßen
Adresse
Kölner Straße 58, 57072 Siegen
Telefon
0271/2319010
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
24.04.2026 , 13:59 Uhr
Eröffnung
01.07.2026 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.09.2026
Berichtstermin
01.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Siegen hat am 24.04.2026 um 13:59 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Bilsing Hotelbetrieb GmbH & Co. KG, Attendorn, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Janßen, Siegen, bestellt worden. Die Schuldnerin ist nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Vermögensgegenstände verfügungsberechtigt. Den Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bilsing Hotelbetrieb GmbH & Co. KG ist am 01.07.2026 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein am 24.04.2026 eingegangener Antrag der Schuldnerin. Bereits am 24.04.2026 waren vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rech…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bilsing Hotelbetrieb GmbH & Co. KG ist am 01.07.2026 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein am 24.04.2026 eingegangener Antrag der Schuldnerin. Bereits am 24.04.2026 waren vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Jan Janßen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Verfahrenseröffnung ist Dr. Jan Janßen nunmehr als Insolvenzverwalter ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.09.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 01.10.2026. Die Unterlagen werden ab dem 11.09.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 114/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 7386 eingetragenen Bilsing Hotelbetrieb GmbH & Co. KG, Schnellenberg 1, 57439 Attendorn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die …
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 114/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 7386 eingetragenen Bilsing Hotelbetrieb GmbH & Co. KG, Schnellenberg 1, 57439 Attendorn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 7263 eingetragene Bilsing Hotelbetrieb Verwaltungs GmbH, Burg Schnellenberg, 57439 Attendorn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Bilsing,
Geschäftszweig: Betrieb eines Hotels
ist am 24.04.2026, um 13:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jan Janßen, Kölner Straße 58, 57072 Siegen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 114/26
Amtsgericht Siegen, 24.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 114/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 7386 eingetragenen Bilsing Hotelbetrieb GmbH & Co. KG, Schnellenberg 1, 57439 Attendorn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts …
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 114/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 7386 eingetragenen Bilsing Hotelbetrieb GmbH & Co. KG, Schnellenberg 1, 57439 Attendorn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 7263 eingetragene Bilsing Hotelbetrieb Verwaltungs GmbH, Schnellenberg 1, 57439 Attendorn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Bilsing,
Geschäftszweig: Betrieb eines Hotels
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2026, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.04.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jan Janßen, Kölner Straße 58, 57072 Siegen, Telefon: 0271/2319010, Fax: 0271/2319014.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 01.10.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 11.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
25 IN 114/26
Siegen, 01.07.2026
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