Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRA 7726
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lohse, Patrick
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Birlenbacher Str. 23, 57078 Siegen
Handelsregister
Amtsgericht Siegen HRA 7726
EUID
DER2909.HRA7726
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 251/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Pantlen
Adresse
Josef-Dietzgen-Straße 6, 53773 Hennef
Telefon
02242/969870
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2026 , 08:09 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.03.2026
Berichtstermin
27.04.2026 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
27.04.2026 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Patrick Lohse ist am 01.02.2026 um 08:09 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag des Schuldners ist am 02.12.2025 bei Gericht eingegangen. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Pantlen ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 26.03.2026. Der Schuldner hat Restschuldbefreiung beantragt. Ein gemeinsamer Termin zur Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 27.04.2026 um 11:00 Uhr anberaumt. In diesem Termin soll unter anderem über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit gemäß § 35 Abs. 2 InsO beschlossen werden. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht angezeigt, dass die durch den Schuldner ausgeübte selbstständige Tätigkeit „Betrieb einer KFZ-Werkstatt“ mit Wirkung ab Insolvenzeröffnung aus der Insolvenzmasse freigegeben ist. Das Vermögen und die Neuverbindlichkeiten aus dieser Tätigkeit gehören nicht zur Insolvenzmasse. Im Rahmen des Eröffnungsverfahrens ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung als zulässig erachtet worden. Die Restschuldbefreiung erlangt der Schuldner, wenn er den Obliegenheiten nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nicht vorliegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 251/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Patrick Lohse, geboren am 16.05.1979, Birlenbacher Straße 23, 57078 Siegen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 7726 eingetragenen Firma Taxi - Peter e.K. Inhaber Patrick Lohse
hat der Inso…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 251/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Patrick Lohse, geboren am 16.05.1979, Birlenbacher Straße 23, 57078 Siegen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 7726 eingetragenen Firma Taxi - Peter e.K. Inhaber Patrick Lohse
hat der Insolvenzverwalter dem Gericht angezeigt (§ 35 Abs. 4 InsO):
Die durch den Schuldner ausgeübte selbstständige Tätigkeit "Betrieb einer KFZ-Werkstatt", belegen in der Birlenbacher Straße 120, 58078 Siegen, wird gemäß § 35 Abs. 2 InsO mit Wirkung ab Insolvenzeröffnung aus der Insolvenzmasse freigegeben. Das Vermögen und die Neuverbindlichkeiten aus der selbstständigen Tätigkeit unter der Bezeichnung "Lohse-'KFZ Werkstatt" gehören nicht zur Insolvenzmasse. Ansprüche, die aus der selbstständigen Tätigkeit resultieren, können nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.
25 IN 251/25
Amtsgericht Siegen, 27.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 251/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Patrick Lohse, Birlenbacher Straße 23, 57078 Siegen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 7726 eingetragenen Firma Taxi - Peter e.K. Inhaber Patrick Lohse
Verfahrensbevollmächtigte…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 251/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Patrick Lohse, Birlenbacher Straße 23, 57078 Siegen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 7726 eingetragenen Firma Taxi - Peter e.K. Inhaber Patrick Lohse
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Jutta Melchers, Vorhaller Straße 21, 58089 Hagen
ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig. Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er den Obliegenheiten des §§ 295, 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 287 a Abs. 1, Satz 3, 4 InsO i. V. m. §§ 567 ff. ZPO gegeben. Beschwerdeberechtigt ist der Schuldner.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
25 IN 251/25
Amtsgericht Siegen, 01.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 251/25
Über das Vermögen
des Herrn Patrick Lohse, geboren am 16.05.1979, Birlenbacher Straße 23, 57078 Siegen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 7726 eingetragenen Firma Taxi - Peter e.K. Inhaber Patrick Lohse
Geschäftszweig: Durchführung von Taxif…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 251/25
Über das Vermögen
des Herrn Patrick Lohse, geboren am 16.05.1979, Birlenbacher Straße 23, 57078 Siegen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 7726 eingetragenen Firma Taxi - Peter e.K. Inhaber Patrick Lohse
Geschäftszweig: Durchführung von Taxifahrten, Kurierdiensten und Krankentransporten sowie Betrieb einer Kfz-Werkstatt;
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.02.2026, um 08:09 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 02.12.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Pantlen, Josef-Dietzgen-Straße 6, 53773 Hennef, Telefon: 02242/969870, Fax: 02242/9698710.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.03.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Montag, 27.04.2026, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, 1. Etage, Sitzungssaal 2102 - Flachbau -.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 07.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2136 niedergelegt.
Der Schuldner hat Restschuldbefreiung beantragt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
25 IN 251/25
Siegen, 01.02.2026
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