Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bio-Budget Technologies GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Dießemer Bruch 176, 47805 Krefeld
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRB 10532
EUID
DER1402.HRB10532
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
500 IN 41/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos
Adresse
Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf
Telefon
0211 540680 0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
11.02.2026 , 14:19 Uhr
Eröffnung
27.07.2026 , 15:26 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.09.2026
Berichtstermin
23.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Handel mit Produkten für den Life-Science Bereich.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Krefeld hat am 11.02.2026 um 14:19 Uhr vorläufige Maßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bio-Budget Technologies GmbH angeordnet. Der Geschäftsführer der im Handelsregister unter HRB 10532 eingetragenen Gesellschaft, Herr Frank Mäschig, ist am 18.11.2025 verstorben, wodurch die Gesellschaft zurzeit führungslos ist. Als Nachlasspfleger für die unbekannten Erben des verstorbenen Geschäftsführers ist Herr Rechtsanwalt Dr. Gleumes bestellt worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos bestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige zum Nachlass gehörende Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Verfügungen der Erben und anderer Verfügungsberechtigter über Gegenstände des Nachlasses sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an Erben oder andere Verfügungsberechtigte zu zahlen, und sie werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung der Anordnung zu leisten.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bio-Budget Technologies GmbH ist am 27.07.2026 um 15:26 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin, vertreten durch die unbekannten Erben des verstorbenen Geschäftsführers Frank Mäschig, welcher am 05.02.2026 bei…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bio-Budget Technologies GmbH ist am 27.07.2026 um 15:26 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin, vertreten durch die unbekannten Erben des verstorbenen Geschäftsführers Frank Mäschig, welcher am 05.02.2026 bei Gericht eingegangen war. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 11.02.2026 angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.09.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 23.10.2026. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 28.09.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 41/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 10532 eingetragenen Bio-Budget Technologies GmbH, Dießemer Bruch 176, 47805 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den am 18.11.2025 verstorbenen Geschäftsführer H…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 41/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 10532 eingetragenen Bio-Budget Technologies GmbH, Dießemer Bruch 176, 47805 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den am 18.11.2025 verstorbenen Geschäftsführer Herrn Frank Mäschig, Friedrich-Ebert-Straße 296 , 47800 Krefeld und damit zurzeit führungslos
Geschäftszweig: der Handel mit Produkten für den LifeScience Bereich.
Nachlasspfleger für die unbekannten Erben des am 18.11.2025 verstorbenen Frank Mäschig, geboren am 28.09.1960 in Krefeld:
Herr Rechtsanwalt Dr. Gleumes, Arnoldstraße 13 A, 47906 Kempen,
ist am 11.02.2026, um 14:19 Uhr Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Erben und anderer Verfügungsberechtigter über Gegenstände des Nachlasses sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Personen, die gegenüber dem Nachlass Verpflichtungen haben (Drittschuldnern), wird verboten, an Erben oder andere Verfügungsberechtigte zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige zum Nachlass gehörende Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
500 IN 41/26
Amtsgericht Krefeld, 11.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 41/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 10532 eingetragenen Bio-Budget Technologies GmbH, gegründet am 17.01.2005, Dießemer Bruch 176, 47805 Krefeld, gesetzlich vertreten durch deam 18.11.2025 verstorbenen Geschäftsführer Herrn Frank Mä…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 41/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 10532 eingetragenen Bio-Budget Technologies GmbH, gegründet am 17.01.2005, Dießemer Bruch 176, 47805 Krefeld, gesetzlich vertreten durch deam 18.11.2025 verstorbenen Geschäftsführer Herrn Frank Mäschig, zuletzt wohnhaft: Friedrich-Ebert-Straße 296 , 47800 Krefeld und damit zurzeit führungslos
Geschäftszweig: der Handel mit Produkten für den LifeScience Bereich.
Nachlasspfleger für die unbekannten Erben des am 18.11.2025 verstorbenen Frank Mäschig, geboren am 28.09.1960 in Krefeld:
Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas R. Gleumes, Arnoldstraße 13 A, 47906 Kempen,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 27.07.2026, um 15:26 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.02.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin, vertreten durch die unbekannten Erben, diese vertreten durch den Nachlasspfleger.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf, Telefon: 0211 540680 0, Fax: 0211 540680 199.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 23.10.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 28.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 50 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
National-Bank AG, IBAN DE45360200300009020813.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die Zuständigkeit hinsichtlich der gerichtlichen Prüfung der Rechnungslegung des vorläufigen Verwalters wird auf den/die Rechtspfleger/Rechtspflegerin übertragen (§§ 7, 18 Abs. 1 RPflG).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
500 IN 41/26
Krefeld, 27.07.2026
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