Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
der Handel mit Trinkwasser, Desinfektionsmittel, Lebensmittel, Gesundheitspordukten und Hygieneartikeln sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten sowie der Großhandel, Onlinehandel und Import-Export von Gegenständen aller Art.
Das Amtsgericht Dortmund hat am 05.08.2026 um 12:42 Uhr das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der BIO-NaCo GmbH angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31977 eingetragen und betreibt den Handel mit Trinkwasser, Desinfektionsmitteln, Lebensmitteln, Gesundheitsprodukten und Hygieneartikeln sowie den Großhandel. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Grund bestellt. Mit der Anordnung sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO verbunden. Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände bedürfen fortan der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Den Drittschuldnern der BIO-NaCo GmbH ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen.
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