Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bioenergie Kampe Beteiligungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Barßeler Straße 65, 26169 Friesoythe
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 202103
EUID
DEP3210.HRB202103
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 123/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
10.04.2024
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin (Komplementärin) an Kommanditgesellschaften, die den Betrieb von Biogasanlagen zum Gegenstand haben
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bioenergie Kampe Beteiligungsgesellschaft mbH, vertreten durch Margaretha Lammers und Markus Lammers, ist am 10.04.2024 mangels Masse abgewiesen worden. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Cloppenburg. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 123/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bioenergie Kampe Beteiligungsgesellschaft mbH, Barßeler Straße 65, 26169 Friesoythe (AG Oldenburg, HRB 202103), vertr. d.: 1. Margaretha Lammers, Barßeler Straße 65, 26169 Friesoythe, (Geschäftsführerin), 2. Markus Lammers, Barßeler Straße 65, 26169 Fr…
9 IN 123/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bioenergie Kampe Beteiligungsgesellschaft mbH, Barßeler Straße 65, 26169 Friesoythe (AG Oldenburg, HRB 202103), vertr. d.: 1. Margaretha Lammers, Barßeler Straße 65, 26169 Friesoythe, (Geschäftsführerin), 2. Markus Lammers, Barßeler Straße 65, 26169 Friesoythe, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 10.04.2024 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Cloppenburg eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cloppenburg an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 10.04.2024
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