Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bioenergie Markkleeberg I GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Gronauer Weg 1, 31028 Gronau (Leine)
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRA 201601
EUID
DEP2408.HRA201601
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
502 IN 5/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anhörung / Stellungnahmefrist
14.08.2024
Vergütungsfestsetzung
22.01.2026
Aufhebung
01.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bioenergie Markkleeberg I GmbH & Co. KG ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. habil. Gerrit Hölzle hat seinen Schlussbericht eingereicht. Seit Einreichung des Schlussberichts hat sich die Berechnungsgrundlage durch weitere Massezuflüsse erhöht. Auf Antrag des Insolvenzverwalters vom 01.08.2024 wird die Vergütung des Insolvenzverwalters neu festgesetzt. Der genaue Betrag ist in der Bekanntmachung nicht enthalten. Die Beteiligten können den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehen.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bioenergie Markkleeberg I GmbH & Co. KG wurde vom Amtsgericht Bremen geführt. Im August 2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung einer ergänzenden Vergütung, woraufhin eine Anhörung der Verfahrensbeteiligten durch öffentliche Bekanntmachung angeordnet wurde. Di…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bioenergie Markkleeberg I GmbH & Co. KG wurde vom Amtsgericht Bremen geführt. Im August 2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung einer ergänzenden Vergütung, woraufhin eine Anhörung der Verfahrensbeteiligten durch öffentliche Bekanntmachung angeordnet wurde. Die Frist zur schriftlichen Stellungnahme endete drei Wochen nach Wirksamwerden der Bekanntmachung. Später im Jahr 2026 wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters neu festgesetzt. Das Verfahren ist schließlich mit Beschluss vom 01.07.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 22.01.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 502 IN 5/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Bioenergie Markkleeberg I GmbH & Co. KG, Gronauer Weg 1, 31028 Gronau (Leine) (AG Hildesheim, HRA 201601),
vertreten durch:
1. Bioenergie Markkleeberg Besitz-…
Amtsgericht Bremen 22.01.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 502 IN 5/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Bioenergie Markkleeberg I GmbH & Co. KG, Gronauer Weg 1, 31028 Gronau (Leine) (AG Hildesheim, HRA 201601),
vertreten durch:
1. Bioenergie Markkleeberg Besitz- und Verwaltungs GmbH, Gronauer Weg 1, 31028 Gronau (Leine), (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Sven Heinen, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. habil. Gerrit Hölzle neu festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Die Berechnungsgrundlage hat sich seit Einreichung des Schlussberichts durch weitere Massezuflüsse erhöht.
Auf den Antrag des Insolvenzverwalters vom 01.08.2024 wird Bezug genommen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
502 IN 5/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bioenergie Markkleeberg I GmbH & Co. KG, Gronauer Weg 1, 31028 Gronau (Leine) (AG Hildesheim, HRA 201601), vertr. d.: 1. Bioenergie Markkleeberg Besitz- und Verwaltungs GmbH, Gronauer Weg 1, 31028 Gronau (Leine), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.…
502 IN 5/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bioenergie Markkleeberg I GmbH & Co. KG, Gronauer Weg 1, 31028 Gronau (Leine) (AG Hildesheim, HRA 201601), vertr. d.: 1. Bioenergie Markkleeberg Besitz- und Verwaltungs GmbH, Gronauer Weg 1, 31028 Gronau (Leine), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sven Heinen, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 01.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
502 IN 5/18: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bioenergie Markkleeberg I GmbH & Co. KG, Gronauer Weg 1, 31028 Gronau (Leine) (AG Hildesheim, HRA 201601), vertr. d.: 1. Bioenergie Markkleeberg Besitz- und Verwaltungs GmbH, Gronauer Weg 1, 31028 Gronau (Leine), (per…
502 IN 5/18: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bioenergie Markkleeberg I GmbH & Co. KG, Gronauer Weg 1, 31028 Gronau (Leine) (AG Hildesheim, HRA 201601), vertr. d.: 1. Bioenergie Markkleeberg Besitz- und Verwaltungs GmbH, Gronauer Weg 1, 31028 Gronau (Leine), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sven Heinen, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der ergänzenden Vergütung für das Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 14.08.2024
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