Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 5744
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Biofruit GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Langen Graben 5, 52353 Düren
Handelsregister
Amtsgericht Düren HRB 5744
EUID
DER3103.HRB5744
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
93 IN 245/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
01.01.2025 , 16:36 Uhr
Eröffnung
01.04.2025 , 11:47 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.05.2025
Berichtstermin
24.06.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
24.06.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Im- und Export sowie der Handel jeglicher Art mit Obst, Gemüse und anderen Lebensmitteln sowie mit artverwandten Artikeln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biofruit GmbH ist am 01.04.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Antragsstellerin war die Schuldnerin selbst, wobei der Antrag am 30.12.2024 bei Gericht eingegangen war. Zum Insolvenzverwalter ist Dr. Christian Holzmann ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.05.2025 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 24.06.2025 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Aachen angesetzt. In diesem Termin soll auch über die Bestellung des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere Gegenstände beschlossen werden. Am selben Tag, dem 01.04.2025, ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biofruit GmbH ist am 01.04.2025 um 11:47 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 30.12.2024. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 01.01.2025 angeordnet worden, wobei Dr. Christian Holzmann zum vorläufigen…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biofruit GmbH ist am 01.04.2025 um 11:47 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 30.12.2024. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 01.01.2025 angeordnet worden, wobei Dr. Christian Holzmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit Eröffnung des Verfahrens ist derselbe als Insolvenzverwalter bestätigt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.05.2025 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 24.06.2025 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Aachen angesetzt. In diesem Termin sollen auch über die Bestellung des Gläubigerausschusses sowie gegebenenfalls über die Zwischenrechnungslegung, die Hinterlegungsstelle und den Fortgang des Verfahrens beschlossen werden. Am selben Tag wie die Eröffnung ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 245/24
93 IN 245/24
Amtsgericht Aachen, 24.06.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 5744 eingetragenen Biofruit GmbH, Am Langen Graben 5, 52353 Düren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Sale…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 245/24
93 IN 245/24
Amtsgericht Aachen, 24.06.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 5744 eingetragenen Biofruit GmbH, Am Langen Graben 5, 52353 Düren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Salentin,
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen, aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Frazer Rechtspflegerin
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 245/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 5744 eingetragenen Biofruit GmbH, Am Langen Graben 5, 52353 Düren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Salentin,
Geschäftszweig: Im- und Export sowie Handel jeglicher Art mit Ob…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 245/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 5744 eingetragenen Biofruit GmbH, Am Langen Graben 5, 52353 Düren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Salentin,
Geschäftszweig: Im- und Export sowie Handel jeglicher Art mit Obst, Gemüse u.a.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2025, um 11:47 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 30.12.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Christian Holzmann, Johannstr. 37, 40476 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 24.06.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 05.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 0.405 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
93 IN 245/24
Amtsgericht Aachen, 01.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 245/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 5744 eingetragenen Biofruit GmbH, Am Langen Graben 5, 52353 Düren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Salentin,
ist am 01.04.2025 bei Gericht die Anze…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 245/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 5744 eingetragenen Biofruit GmbH, Am Langen Graben 5, 52353 Düren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Salentin,
ist am 01.04.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
93 IN 245/24
Amtsgericht Aachen, 01.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 245/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 5744 eingetragenen Biofruit GmbH, Am Langen Graben 5, 52353 Düren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Salentin,
Geschäftszweig: Im- und Expo…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 245/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 5744 eingetragenen Biofruit GmbH, Am Langen Graben 5, 52353 Düren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Salentin,
Geschäftszweig: Im- und Export sowie Handel jeglicher Art mit Obst, Gemüse u.a.
ist am 01.01.2025, um 16:36 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Christian Holzmann, Johannstr. 37, 40476 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
93 IN 245/24
Amtsgericht Aachen, 01.01.2025
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