Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
bio.logis Genomic Healthcare GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Altenhöfer Allee 3, 60438 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 97943
EUID
DEM1201.HRB97943
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
810 IN 1084/20 B-5-9
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Prof. Dr. Daniela Steinberger
Adresse
Frankfurt am Main
Termine & Fristen
Vergleichsfrist
24.03.2025
Festsetzung vorläufiger Verwalter
26.05.2025
Zustimmung zur Schlussverteilung
22.06.2026
Festsetzung endgültiger Verwalter
22.06.2026
Einspruchsfrist Schlussverzeichnis
17.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Halten und Verwalten von Tochtergesellschaften und Beteiligungen an Unternehmen die genetische Informationen zum Erhalt, zur Verbesserung der Gesundheit und zu diagnostischen Zwecken aufbereiten und für gesunde Klienten, Patienten und Ärzte nutzbar machen und /oder Praxisdienstleistungen erbringen. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren persönliche Haftung und Vertretung zu übernehmen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der bio.logis Genomic Healthcare GmbH ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main anhängig. Im Februar 2025 wurde ein Vergleich mit der geschäftsführenden Gesellschafterin Dr. Steinberger bekanntgegeben, wonach diese EUR 50.000,00 in Raten in die Masse einzahlt. Für den vorläufigen Insolvenzverwalter wurden Vergütung und Auslagen festgesetzt. Das Verfahren ist eröffnet und läuft. Im Juni 2026 hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet war. Es sind Forderungen in Höhe von EUR 80.562,45 im Rang § 38 InsO festgestellt worden. Verfügbar für die Verteilung stehen EUR 70.300,84 abzüglich noch zu bedienender Massekosten und Masseschulden. Das Verzeichnis der Forderungen ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main 26.05.2025 - Insolvenzgericht - 810 IN 1084/20 B-5-9
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
bio.logis Genomic Healthcare GmbH, Altenhöferallee 3, 60438 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 97943), vertreten durch: Prof. Dr. Daniela Steinberger, Frankfurt am Main, (Geschäftsfüh…
Amtsgericht Frankfurt am Main 26.05.2025 - Insolvenzgericht - 810 IN 1084/20 B-5-9
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
bio.logis Genomic Healthcare GmbH, Altenhöferallee 3, 60438 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 97943), vertreten durch: Prof. Dr. Daniela Steinberger, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin),
werden für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR X
Auslagenpauschale: EUR X
Umsatzsteuer: EUR X
Summe: EUR X
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 162.216,58 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR X. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig ¼ (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen haben.
Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund der mit der Fortführung des Geschäftsbetriebs der Schuldnerin, der Insolvenzgeldvorfinanzierung und der mit der Klärung der komplexen Konzernverflechtung einhergehenden Mehrarbeit, die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 30 % auf insgesamt 55 %.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR X ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde-bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main
22.06.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 1084/20 B-5-9
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
bio.logis Genomic Healthcare GmbH, Altenhöferallee 3, 60438 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 97943),
vertreten durch:
Prof. Dr. Daniela Steinberger, Frankfurt am Main, (Geschäftsfüh…
Amtsgericht Frankfurt am Main
22.06.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 1084/20 B-5-9
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
bio.logis Genomic Healthcare GmbH, Altenhöferallee 3, 60438 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 97943),
vertreten durch:
Prof. Dr. Daniela Steinberger, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin),
werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR xxx
Auslagen EUR xxx
Umsatzsteuer EUR xxx
Summe EUR xxx
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 173.942,29 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR xxx.
Die Seitens des Insolvenzverwalters im Zusammenhang mit dem vergleichsweise aufwendigen Forderungseinzug geleistete Mehrarbeit sowie der allgemein festzustellende Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens rechtfertigen eine Erhöhung der Regelvergütung um 20 % auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR xxx.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1084/20 B-5-9 In dem Insolvenzverfahren bio.logis Genomic Healthcare GmbH, Altenhöferallee 3, 60438 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 97943),
vertreten durch:
Prof. Dr. Daniela Steinberger, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung er…
810 IN 1084/20 B-5-9 In dem Insolvenzverfahren bio.logis Genomic Healthcare GmbH, Altenhöferallee 3, 60438 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 97943),
vertreten durch:
Prof. Dr. Daniela Steinberger, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 17.08.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 22.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1084/20 B-5-9 In dem Insolvenzverfahren bio.logis Genomic Healthcare GmbH erhalten die Gläubiger bis zum Ablauf des 24.03.2025 Gelegenheit zu dem nachfolgenden Antrag des Insolvenzverwalters schriftlich Stellung zu nehmen:
Zustimmung zu einem Vergleich mit der geschäftsführenden Gesellschafterin Dr. Steinberger,…
810 IN 1084/20 B-5-9 In dem Insolvenzverfahren bio.logis Genomic Healthcare GmbH erhalten die Gläubiger bis zum Ablauf des 24.03.2025 Gelegenheit zu dem nachfolgenden Antrag des Insolvenzverwalters schriftlich Stellung zu nehmen:
Zustimmung zu einem Vergleich mit der geschäftsführenden Gesellschafterin Dr. Steinberger, wonach diese zur wechselseitigen Abgeltung der Ansprüche einen Betrag in Höhe von EUR 50.000,00 in Raten in die Insolvenzmasse einzahlt und die Forderungsanmeldung zurücknimmt.
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Zustimmung als erteilt, § § 5 Abs. 2 i.V.m. 160 Abs. 2 Nr.1., 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Der vollständige Antrag des Insolvenzverwalters liegt auf der Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 26.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen bio.logis Genomic Healthcare GmbH, Altenhöferallee 3, 60438 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 97943) hat das Insolvenzgericht der Schlussverteilung zugestimmt. Im Rang § 38 InsO sind Forderungen in Höhe von 80.562,45 € festgestellt. Verfügbar sind derzeit 70.300,84…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen bio.logis Genomic Healthcare GmbH, Altenhöferallee 3, 60438 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 97943) hat das Insolvenzgericht der Schlussverteilung zugestimmt. Im Rang § 38 InsO sind Forderungen in Höhe von 80.562,45 € festgestellt. Verfügbar sind derzeit 70.300,84 € abzüglich noch zu bedienender Massekosten und Masseschulden.
Das Verzeichnis der zu berücksichtigen Forderungen ist auf der Geschäftsstelle das Amtsgerichts Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 810 IN 1084/20 B-5-9 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht - den 23.06.2026
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