Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kurt Leitungstiefbau GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Ufuk Bozkurt, ist am 30.05.2025 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung begonnen worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing bestellt worden. Am 01.08.2025 ist das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Mit der Eröffnung ist die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin aufgehoben und auf den Insolvenzverwalter übergegangen. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 02.10.2025 schriftlich anzumelden. Eine Gläubigerversammlung mit anschließender Prüfung der angemeldeten Forderungen ist für den 13.11.2025 um 10:00 Uhr beim Amtsgericht Frankfurt am Main anberaumt. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses sowie Entscheidungen über die Fortführung des Unternehmens und besonders bedeutsame Rechtshandlungen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 782/25 K-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kurt Leitungstiefbau GmbH, Kurt-Schumacher-Straße 11, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 126768), vertr. d.: Ufuk Bozkurt, (Geschäftsführer), ist am 30.05.2025 um 19:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordn…
810 IN 782/25 K-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kurt Leitungstiefbau GmbH, Kurt-Schumacher-Straße 11, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 126768), vertr. d.: Ufuk Bozkurt, (Geschäftsführer), ist am 30.05.2025 um 19:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing, Hanauer Landstraße 148 a, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 05 15 55, Fax: 069/ 15 05 15 39, E-Mail: office@trebing-bert.de, Internet: www.trebing-bert.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 30.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 782/25 K-6-8 - Am 01.08.2025 um 12:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren Kurt Leitungstiefbau GmbH, Kurt-Schumacher-Straße 11, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 126768),
vertreten durch:
Ufuk Bozkurt, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing, Hanauer Landstraße …
810 IN 782/25 K-6-8 - Am 01.08.2025 um 12:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren Kurt Leitungstiefbau GmbH, Kurt-Schumacher-Straße 11, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 126768),
vertreten durch:
Ufuk Bozkurt, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing, Hanauer Landstraße 148 a, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 05 15 55, Fax: 069/ 15 05 15 39, E-Mail: office@trebing-bert.de, Internet: www.trebing-bert.de
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 02.10.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht findet am Donnerstag, 13.11.2025, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt statt:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
* zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 05.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 782/25 K-33-: In dem Insolvenzverfahren Kurt Leitungstiefbau GmbH, Kurt-Schumacher-Straße 11, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 126768),
vertreten durch:
Ufuk Bozkurt, (Geschäftsführer), wurde am 01.08.2025 um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Übe…
810 IN 782/25 K-33-: In dem Insolvenzverfahren Kurt Leitungstiefbau GmbH, Kurt-Schumacher-Straße 11, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 126768),
vertreten durch:
Ufuk Bozkurt, (Geschäftsführer), wurde am 01.08.2025 um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing, Hanauer Landstraße 148 a, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 05 15 55, Fax: 069/ 15 05 15 39, E-Mail: office@trebing-bert.de, Internet: www.trebing-bert.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.08.2025
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