Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
biomammut GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Wilhelmstraße 34, 71034 Böblingen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 780557
Stammkapital
25.500,00 EUR
EUID
DEB8534.HRB780557
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Aktenzeichen
7 IN 1325/22
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael Verken
Rolle
Sachwalter
Adresse
Kronprinzenstraße 16, 70173 Stuttgart
Termine & Fristen
Aufhebung
25.08.2026
Nachtragsverteilung
28.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines Lebensmitteleinzelhandels.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Subbranche
Einzelhandel
Geschäftstätigkeit
Betrieb eines Lebensmitteleinzelhandels
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der biomammut GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Peter Raab, ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Die Aufhebung ist am 25.08.2026 erfolgt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Nachtragsverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der biomammut GmbH mit Sitz in Böblingen ist beim Amtsgericht Stuttgart unter dem Aktenzeichen 7 IN 1325/22 geführt. Die Schuldnerin wird durch den Geschäftsführer Peter Raab vertreten. Als Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte Partnerschaftsg…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der biomammut GmbH mit Sitz in Böblingen ist beim Amtsgericht Stuttgart unter dem Aktenzeichen 7 IN 1325/22 geführt. Die Schuldnerin wird durch den Geschäftsführer Peter Raab vertreten. Als Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB aus München tätig. Das Verfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung am 25.08.2026 aufgehoben. Gegen diese Entscheidung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung beim Amtsgericht Stuttgart eingelegt werden. In dem am 28.08.2026 aufgehobenen Verfahren wurde auf Anregung der Schuldnerin und von Amts wegen die Nachtragsverteilung angeordnet. Der zur Masse geflossene Betrag in Höhe von 15.755,11 € (Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag 2022) ist zu verteilen. Die Durchführung der Nachtragsverteilung ist dem Sachwalter Rechtsanwalt Michael Verken aus Stuttgart übertragen worden. Gegen die Anordnung der Nachtragsverteilung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Stuttgart eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 1325/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
biomammut GmbH, Wilhelmstr. 34, 71034 Böblingen,
vertreten durch den Geschäftsführer Peter Raab
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 780557
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte …
7 IN 1325/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
biomammut GmbH, Wilhelmstr. 34, 71034 Böblingen,
vertreten durch den Geschäftsführer Peter Raab
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 780557
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Unterer Anger 3, 80331 München, Gz.: MS 262/2022
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n am 25.08.2026.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 28.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 1325/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
biomammut GmbH, Wilhelmstr. 34, 71034 Böblingen,
vertreten durch den Geschäftsführer Peter Raab
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 780557
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte …
7 IN 1325/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
biomammut GmbH, Wilhelmstr. 34, 71034 Böblingen,
vertreten durch den Geschäftsführer Peter Raab
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 780557
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Unterer Anger 3, 80331 München, Gz.: MS 262/2022
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In dem am 28.08.2026 aufgehobenen Insolvenzverfahren wird auf Anregung der Schuldnerin und von Amts wegen die Nachtragsverteilung hinsichtlich Gegenständen, die aus der Masse ermittelt werden, angeordnet.
Der zur Masse geflossene Betrag (Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag 2022) beläuft sich auf 15.755,11 €.
Die Durchführung der Nachtragsverteilung wird dem Sachwalter
Rechtsanwalt Michael Verken,
Kronprinzenstraße 16, 70173 Stuttgart,
übertragen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 05.10.2026
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