Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biopower STADTHAGEN KG ist eröffnet. Die persönlich haftenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter sind Andrea Bettina Böhne und Andreas Böhne. Es wurde eine besondere Gläubigerversammlung für den 17.08.2026 angesetzt, die der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 InsO dient. Im Mittelpunkt steht die Bestätigung einer Vergleichszahlung in Höhe von 275.000,00 € an die Insolvenzmasse gemäß einem Vergleichsentwurf vom 28.07.2026. Die Zustimmungen der Gläubiger gelten auch ohne Beschlussfähigkeit der Versammlung als erteilt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung Erinnerung beim Amtsgericht Bückeburg eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 89/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biopower STADTHAGEN KG, Blyinghausen 4a, 31655 Stadthagen (AG Stadthagen, HRA 200239), vertr. d.: 1. Andrea Bettina Böhne, Blyinghausen 4a, 31655 Stadthagen, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Andreas Böhne, Blyinghausen 4a, 31655 Stadthagen, (persönl…
47 IN 89/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biopower STADTHAGEN KG, Blyinghausen 4a, 31655 Stadthagen (AG Stadthagen, HRA 200239), vertr. d.: 1. Andrea Bettina Böhne, Blyinghausen 4a, 31655 Stadthagen, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Andreas Böhne, Blyinghausen 4a, 31655 Stadthagen, (persönlich haftende Gesellschafter), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Montag, 17.08.2026, 10:00 Uhr, Saal 4117, Amtsgericht, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
" Bestätigung der Vergleichszahlung in Höhe von 275.000,00 € an die Insolvenzmasse gemäß des Vergleichsentwurfs vom 28.07.26
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bückeburg, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 30.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.