Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Biotexin GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 114858
EUID
DEM1201.HRB114858
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
1038/26 B-82-
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Eröffnung
24.08.2026 , 11:40 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.11.2026
Einwendungsfrist
23.11.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biotexin GmbH ist am 24.08.2026 um 11:40 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das zuständige Gericht hat der Schuldnerin das Verfügungsverbot über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen auferlegt und die Verfügungsbefugnis auf die bestellte Insolvenzverwalterin übertragen. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Fatma Kreft bestellt. Die Löschungsfristen für die Veröffentlichungen richten sich nach der Insolvenzbekanntmachungsverordnung.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Am 24.08.2026 um 11:40 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biotexin GmbH in Bad Homburg v.d.Höhe durch das Amtsgericht Frankfurt am Main eröffnet worden. Als Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Fatma Kreft bestellt worden. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Ve…
Am 24.08.2026 um 11:40 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biotexin GmbH in Bad Homburg v.d.Höhe durch das Amtsgericht Frankfurt am Main eröffnet worden. Als Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Fatma Kreft bestellt worden. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen verboten und auf die Insolvenzverwalterin übertragen. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Anmeldefrist endet am 09.11.2026. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie bestimmte Anträge sind bis zum 23.11.2026 beim Insolvenzgericht vorzubringen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1038/26 B-82-: In dem Insolvenzverfahren Biotexin GmbH, Am Hühnerstein 54, 61352 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Frankfurt am Main, HRB 114858),
vertreten durch:
Roshanak Varedian, Am Hühnerstein 54, 61352 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführerin), wurde am 24.08.2026 um 11:40 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3…
810 IN 1038/26 B-82-: In dem Insolvenzverfahren Biotexin GmbH, Am Hühnerstein 54, 61352 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Frankfurt am Main, HRB 114858),
vertreten durch:
Roshanak Varedian, Am Hühnerstein 54, 61352 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführerin), wurde am 24.08.2026 um 11:40 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Fatma Kreft, Professor Schmidt, Grünewald und Partner mbB, Hahnstraße 68-70, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 01 92 0 60, Fax: 069/ 90 01 92 0 89, E-Mail: Fatma.Kreft@psgp-inso.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 24.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1038/26 B-9-9 Am 24.08.2026 um 11:40 Uhr ist das Insolvenzverfahren Biotexin GmbH, Am Hühnerstein 54, 61352 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Frankfurt am Main, HRB 114858),
vertreten durch:
Roshanak Varedian, Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführerin), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Fatma Kreft, …
810 IN 1038/26 B-9-9 Am 24.08.2026 um 11:40 Uhr ist das Insolvenzverfahren Biotexin GmbH, Am Hühnerstein 54, 61352 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Frankfurt am Main, HRB 114858),
vertreten durch:
Roshanak Varedian, Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführerin), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Fatma Kreft, Professor Schmidt, Grünewald und Partner mbB, Hahnstraße 68-70, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 01 92 0 60, Fax: 069/ 90 01 92 0 89, E-Mail: Fatma.Kreft@psgp-inso.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 09.11.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 23.11.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 25.08.2026
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