Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 24131
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BiSA Bildungs- und Schulakademie gemeinnützige GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
gGmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Albert-Hahn-Str. 25, 47269 Duisburg
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 24131
Stammkapital
25.002,00 EUR
EUID
DER1202.HRB24131
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 1309/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Sarah Wolf
Adresse
Schifferstr. 166, 47059 Duisburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.06.2026 , 11:20 Uhr
Eröffnung
01.08.2026 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.09.2026
Prüfungsstichtag
02.11.2026
Berichtstermin
03.11.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von a. Bildung und Erziehung von Schülern durch die Errichtung und den Betrieb von Bildungseinrichtungen b. gemeinnützigen Trägern zur Errichtung und für den Betrieb von Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen durch materielle und ideelle Unterstützung c. gemeinnützigen Schulprojekten durch ideelle und materielle Unterstützung. Hinsichtlich der Buchstaben b. und c. wird die Gesellschaft als Fördergesellschaft im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO tätig. Die Gesellschaft sammelt Mittel und leitet diese an steuerbegünstigte Körperschaften zur zweckgebundenen Verwendung weiter. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung von Schulen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Bildung & Forschung
Subbranche
Schulen & Bildungsträger
Geschäftstätigkeit
Förderung von Bildung und Erziehung durch Errichtung und Betrieb von Bildungseinrichtungen sowie Unterhaltung von Schulen
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der BiSA Bildungs- und Schulakademie gemeinnützige GmbH ist am 09.06.2026 um 11:20 Uhr die Anordnung vorläufiger Maßnahmen erfolgt. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Sarah Wolf bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Den Drittschuldnern ist es untersagt, an die Schuldnerin zu zahlen; die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BiSA Bildungs- und Schulakademie gemeinnützige GmbH ist am 01.08.2026 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein von der Schuldnerin am 01.06.2026 gestellter Antrag. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 09.06.2026 angeordnet …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BiSA Bildungs- und Schulakademie gemeinnützige GmbH ist am 01.08.2026 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein von der Schuldnerin am 01.06.2026 gestellter Antrag. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 09.06.2026 angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Sarah Wolf zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Im Eröffnungsverfahren ist dieselbe Person zur endgültigen Insolvenzverwalterin ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.09.2026 anzumelden. Ein Berichtstermin für die Gläubigerversammlung ist am 03.11.2026 angesetzt, der zugleich zur Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen dient. Der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen wird schriftlich durchgeführt; der entsprechende Stichtag ist der 02.11.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1309/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der BiSA Bildungs- und Schulakademie gemeinnützige GmbH, Albert-Hahn-Str. 25, 47269 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Holger Sikorski, und Frau Michaela Merfeld-Hilgers, Zum Bockekamp 26…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1309/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der BiSA Bildungs- und Schulakademie gemeinnützige GmbH, Albert-Hahn-Str. 25, 47269 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Holger Sikorski, und Frau Michaela Merfeld-Hilgers, Zum Bockekamp 26 , 47259 Duisburg
ist am 09.06.2026, um 11:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sarah Wolf, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 1309/26
Amtsgericht Duisburg, 09.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1309/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 24131 eingetragenen BiSA Bildungs- und Schulakademie gemeinnützige GmbH, Albert-Hahn-Straße 25, 47269 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Holger Sikorski, und Frau M…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1309/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 24131 eingetragenen BiSA Bildungs- und Schulakademie gemeinnützige GmbH, Albert-Hahn-Straße 25, 47269 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Holger Sikorski, und Frau Michaela Merfeld-Hilgers, Zum Bockekamp 26 , 47259 Duisburg
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 01.06.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Sarah Wolf, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin)
ist am
Dienstag, 03.11.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, 4. Etage, Sitzungssaal C407.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens der Schuldnerin (Übertragung wesentlicher Assets im Rahmen einer übertragenden Sanierung),
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 02.11.2026.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 05.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C201 niedergelegt.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
LBBW/BW-Bank Stuttgart, IBAN: DE72 6005 0101 0400 0863 18.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
620 IN 1309/26
Duisburg, 01.08.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.