Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 18166
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bischoff Werke GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Seppenrader Straße 23-25, 59348 Lüdinghausen
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRB 18166
EUID
DER1402.HRB18166
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
79 IN 1012/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Nada Nasser
Adresse
Wittener Straße 55 A, 44149 Dortmund
Termine & Fristen
Eröffnung
01.03.2025 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.05.2025
Berichtstermin
27.05.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
27.05.2025 , 10:00 Uhr
Widerspruchsfrist schriftliches Verfahren
08.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb einer Stahl- und Edelstahlgießerei, die Be- und Verarbeitung von Stahl- und Edelstahlgusserzeugnissen sowie der Handel mit Guß und gießereitypischen Produkten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bischoff Werke GmbH ist am 01.03.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Antragsteller war der Schuldner selbst, der den Antrag bereits am 13.12.2024 gestellt hatte. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Nada Nasser ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 06.05.2025. Am 05.03.2025 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 27.05.2025 angesetzt. Zudem wird ein schriftliches Prüfungsverfahren für nachträglich angemeldete Forderungen angeordnet, wobei der Widerspruchsstichtag ebenfalls der 08.07.2025 ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 1012/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 18166 eingetragenen Bischoff Werke GmbH, Seppenrader Str. 23-25, 59348 Lüdinghausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Benjamin Lück, Dr.-Lammert-Weg …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 1012/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 18166 eingetragenen Bischoff Werke GmbH, Seppenrader Str. 23-25, 59348 Lüdinghausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Benjamin Lück, Dr.-Lammert-Weg 22, 58099 Hagen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 08.07.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 220 B niedergelegt.
79 IN 1012/24
Amtsgericht Münster, 27.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 1012/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 18166 eingetragenen Bischoff Werke GmbH, Seppenrader Str. 23-25, 59348 Lüdinghausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Benjamin Lück, Dr.-Lammert-Weg …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 1012/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 18166 eingetragenen Bischoff Werke GmbH, Seppenrader Str. 23-25, 59348 Lüdinghausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Benjamin Lück, Dr.-Lammert-Weg 22, 58099 Hagen
ist am 05.03.2025 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
79 IN 1012/24
Amtsgericht Münster, 06.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 1012/24
Über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 18166 eingetragenen Bischoff Werke GmbH, gegründet am 04.12.2020, Seppenrader Str. 23-25, 59348 Lüdinghausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Benjamin Lück, Dr.-Lammert-Weg 2…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 1012/24
Über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 18166 eingetragenen Bischoff Werke GmbH, gegründet am 04.12.2020, Seppenrader Str. 23-25, 59348 Lüdinghausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Benjamin Lück, Dr.-Lammert-Weg 22, 58099 Hagen
Geschäftszweig: Stahl- und Edelstahlgießerei
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.03.2025, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.12.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Nada Nasser, Wittener Straße 55 A, 44149 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 27.05.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 13.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 220 B niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
79 IN 1012/24
Amtsgericht Münster, 01.03.2025
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