Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bistro PALEMA UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen
Adresse
Reisewitzer Str. 80, 01159 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 46408
EUID
DEU1104.HRB46408
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
531/554 IN 194/26
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Dirk Herzig
Kanzlei
Schultze Braun
Adresse
Sagarder Weg 5, 01109 Dresden
Telefon
0351 88527 10
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.07.2026 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
18.08.2026
Einreichfrist Anträge und Stellungnahmen
29.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb einer Speise- und Schankwirtschaft mit Alkoholausschank.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bistro PALEMA UG ist am 01.07.2026 um 12:00 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Dirk Herzig bestellt worden. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 18.08.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen, und Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über verschiedene Verfahrensfragen sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 29.09.2026 beim Amtsgericht Dresden schriftlich einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531/554 IN 194/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bistro PALEMA UG, Reisewitzer Straße 80, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 46408
vertreten durch den Geschäftsführer Pasquale Caruso
- wurde am 01.07.2026 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren erö…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531/554 IN 194/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bistro PALEMA UG, Reisewitzer Straße 80, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 46408
vertreten durch den Geschäftsführer Pasquale Caruso
- wurde am 01.07.2026 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Dirk Herzig, Sagarder Weg 5, 01109 Dresden, Email geschäftlich: dherzig@schultze-braun.de Telefax: 0351 88527 40 Telefon geschäftlich: 0351 88527 10
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 18.08.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 29.09.2026 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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