Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bitfury Surround GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 211594
EUID
DEF1103R.HRB211594
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
36b IN 6910/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Insolvenzverwalterin
Termine & Fristen
Fristende für Einwendungen
30.09.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bitfury Surround GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 16.09.2024 beschlossen, im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO über die Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss der Vergleichs- und Abgeltungsvereinbarung mit der Bitfury Holding B.V. vom 18.07./30.07.2024 zu beschließen. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis einschließlich 30.09.2024 Einwendungen gegen diesen Beschluss schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn keine wirksamen Einwendungen erhoben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36b IN 6910/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bitfury Surround GmbH, Eichhornstraße 3, 10785 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Schulz,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 211594 B
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 16…
36b IN 6910/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bitfury Surround GmbH, Eichhornstraße 3, 10785 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Schulz,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 211594 B
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 16.09.2024 beschlossen:
Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss der Vergleichs- und Abgeltungsvereinbarung mit der Bitfury Holding B.V. vom 18.07./30.07.2024
das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.09.2024 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gemäß § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Der Antrag der Insolvenzverwalterin sowie eine Abschrift der Vergleichs- und Abgeltungsvereinbarung mit der Bitfury Holding B.V. vom 18.07./30.07.2024 liegen jeweils in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.09.2024
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