Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BK Bau Verwaltungs-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Östingstraße 41a, 59063 Hamm
Handelsregister
Amtsgericht Hamm HRB 9110
EUID
DER2404.HRB9110
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
251 IN 12/20
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann
Adresse
Landgrafenstr. 2a, 44139 Dortmund
Termine & Fristen
Prüfungstermin
09.05.2024
Fristende Stellungnahme
22.08.2024
Gegenstand des Unternehmens
Verwaltung von Beteiligungen, insbesondere der Beteiligung an der Baudienstleistungs- und Kabelbau GmbH & Co. KG.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BK Bau Verwaltungs-GmbH ist beim Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 251 IN 12/20 anhängig. Die Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann ist als Sonderinsolvenzverwalterin bestellt und prüft nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren. Der Prüfungsstichtag ist der 09.05.2024. Das Gericht hat die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei eine Insolvenzmasse von 20.129,35 EUR zugrunde gelegt wurde. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO betragen 1.333.934,47 EUR. Für die Schlussverteilung steht ein Betrag von 5.780,50 EUR zur Verfügung. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Beteiligte können bis zum 22.08.2024 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, zum Schlussverzeichnis und zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände Stellung nehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 12/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9110 eingetragenen BK Bau Verwaltungs-GmbH, Östingstraße 41 a, 59063 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Samir Barudzija
Die nachträglich angemeldete…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 12/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9110 eingetragenen BK Bau Verwaltungs-GmbH, Östingstraße 41 a, 59063 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Samir Barudzija
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 34 bis 57 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Bereits im Beschluss vom 08.05.2020 wurde die Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann, Landgrafenstr. 2a, 44139 Dortmund als Sonderinsolvenzverwalterin bestellt. Eine Abbestellung erfolgte nicht.
Frau Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann wird vorsorglich erneut zur Sonderinsolvenzverwalterin bestellt.
Ihr Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der Forderungsanmeldungen des Insolvenzverwalters aus dem Verfahren der Firma BK Bau GmbH & Co. KG (251 IN 2/20, AG Dortmund).
In diesem Bereich hat allein sie die Rechtstellung des Insolvenzverwalters.
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 09.05.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.110 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
251 IN 12/20
Amtsgericht Dortmund, 28.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 12/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9110 eingetragenen BK Bau Verwaltungs-GmbH, Östingstraße 41 a, 59063 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Samir Barudzija
sind die Vergütung und die z…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 12/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9110 eingetragenen BK Bau Verwaltungs-GmbH, Östingstraße 41 a, 59063 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Samir Barudzija
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 20.129,35 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf den 1-fachen Regelsatzes festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 29.05.2024.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.110 eingesehen werden.
251 IN 12/20
Amtsgericht Dortmund, 11.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 12/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9110 eingetragenen BK Bau Verwaltungs-GmbH, Östingstraße 41 a, 59063 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Samir Barudzija
hat das Gericht der Schlussv…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 12/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9110 eingetragenen BK Bau Verwaltungs-GmbH, Östingstraße 41 a, 59063 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Samir Barudzija
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 1.333.934,47 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 5.780,50 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.110 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
251 IN 12/20
Amtsgericht Dortmund, 12.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 12/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9110 eingetragenen BK Bau Verwaltungs-GmbH, Östingstraße 41 a, 59063 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Samir Barudzija
wird der Schlussverteilung z…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 12/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9110 eingetragenen BK Bau Verwaltungs-GmbH, Östingstraße 41 a, 59063 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Samir Barudzija
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
22.08.2024
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.110 aus.
251 IN 12/20
Amtsgericht Dortmund, 11.07.2024
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